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Was bleibt mir vom Brutto übrig?

Netto im Monat

2.333 €

von 3.500 € brutto

Netto 2.333 €Steuern 406 €Sozialabgaben 761 €

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Euro
Zeitraum
Steuerklasse
Kinder
Kirchensteuer
Ansicht
Lohnsteuer
406 €
Krankenversicherung
306 €
Pflegeversicherung
84 €
Rentenversicherung
326 €
Arbeitslosenversicherung
46 €
Netto im Jahr
27.999 €

Unverbindliche Beispielrechnung und keine Steuerberatung. Maßgeblich ist allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers. Stand der steuerlichen Werte und Beitragssätze: 2026. Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser.

Wie gerechnet wird

Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG, dem Solidaritätszuschlag samt Freigrenze und Milderungszone sowie den Beiträgen zur Sozialversicherung (18,6 Prozent Rentenversicherung, 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung, 14,6 Prozent Krankenversicherung zuzüglich Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung zuzüglich 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose ab 23), jeweils bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat gilt der verminderte Arbeitnehmeranteil des Übergangsbereichs nach § 20 SGB IV. Darunter wird als Minijob gerechnet: Sie zahlen nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (bei Befreiung nichts), die Lohnsteuer folgt Ihrer Steuerklasse. Bei „Brutto aus Netto“ wird das Brutto gesucht, das genau dieses Netto ergibt. Die schnelle Ansicht nimmt an: neun Prozent Kirchensteuer, also weder Bayern noch Baden-Württemberg, Pflegeversicherung außerhalb Sachsens, gesetzliche Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, und bei Kinderlosen ein Alter über 23. Nicht berücksichtigt sind das Faktorverfahren nach § 39f EStG, Kappung und Mindestbetrag der Kirchensteuer, Einmalzahlungen und sonstige Bezüge, Entgeltumwandlung, Sachbezüge, die Pauschalsteuer und Sonderfälle geringfügiger Beschäftigung (mehrere Beschäftigungen nebeneinander, Minijobs im Privathaushalt), Werbungskosten über dem Pauschbetrag sowie das Kindergeld.

Eine Zahl allein ändert nichts.