Privatkunden
Haus und Wohnen
Was in der Wohnung steht und was das Gebäude selbst trifft. Zwei Verträge, die regelmäßig verwechselt werden.
Fahrzeuge
Vom Alltagswagen bis zum Klassiker in der Garage. Die Haftpflicht ist Pflicht, alles andere ist eine Entscheidung.
Haftpflicht und Recht
Wer einen Schaden verursacht, haftet unbegrenzt. Was daraus folgt, hängt daran, in welcher Rolle es passiert ist.
Arbeitskraft und Existenz
Das größte Vermögen der meisten Menschen ist nicht das Haus. Es ist die Fähigkeit zu arbeiten.
Gesundheit und Pflege
Gesetzlich, privat oder ergänzend: was sinnvoll ist, hängt an der Situation, nicht am Tarifblatt.
Investment und Vermögensaufbau
Depots, Sparpläne und Anlagestrategien. Nicht erst ab dem ersten Vermögen, sondern ab der ersten Rate.
Immobilien und Finanzierung
Baufinanzierung und Kapitalanlage, mit der Zinsbindung, die zur Lebensplanung passt.
Altersvorsorge
Was am Ende übrig bleibt, entscheidet sich am Anfang. Erst rechnen, dann reden.
Tierversicherung
Was eine Operation beim Tierarzt kostet, entscheidet sich nicht am Budget. Hund, Katze und Pferd haben je eigene Verträge.
Alle Leistungen für Privatkunden
Firmenkunden
Sach und Ertragsausfall
Einrichtung, Ware und Gebäude, und der Umsatz, wenn der Betrieb stillsteht.
Haftpflichtversicherung
Ansprüche Dritter aus dem Betriebsablauf, aus der beruflichen Leistung und aus einzelnen Sonderlagen.
Vorsorge und Gesundheit
Versorgung für die Belegschaft: Altersvorsorge, Krankenversicherung, Unfallschutz.
Fuhrpark und Flotte
Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag, samt dem, was darin mitfährt.
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten eines Rechtsstreits, den der Betrieb führt oder gegen den er sich wehrt.
Bürgschaft, Factoring und Leasing
Sicherheiten und Liquidität: was Auftraggeber verlangen und was Rechnungen früher zu Geld macht.
IT-Sicherheit
Angriffe auf die eigene IT und Schäden, die aus IT-Leistungen bei anderen entstehen.
Spezielle Versicherungen
Risiken, für die es keinen Standardvertrag gibt: Wald, Bau, Praxis.
Exklusivleistungen
Was ich über die einzelnen Verträge hinaus anbiete.
Alle Leistungen für Firmenkunden
Öffentlicher Dienst
Beamte und Beamtenanwärter
Beihilfe deckt einen Teil der Kosten, nicht alle. Was daneben nötig ist, hängt am Dienstherrn und an der Laufbahn.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Angestellt statt verbeamtet: keine Beihilfe, dafür die Zusatzversorgung. Das verschiebt, was sich lohnt.
Lehrerinnen und Lehrer
Vom Referendariat bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Jeder Statuswechsel verändert die Absicherung.
Soldatinnen und Soldaten
Während der Dienstzeit trägt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Danach nicht mehr.
Polizei, Justizvollzug, Zoll und Feuerwehr
Heilfürsorge im Dienst, Beihilfe im Ruhestand. Der Übergang will vorbereitet sein, nicht abgewartet.
Alles für den öffentlichen Dienst
Rechner
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Netto im Monat
2.333 €
von 3.500 € brutto
Netto 2.333 €Steuern 406 €Sozialabgaben 761 €
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Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG, dem Solidaritätszuschlag samt Freigrenze und Milderungszone sowie den Beiträgen zur Sozialversicherung (18,6 Prozent Rentenversicherung, 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung, 14,6 Prozent Krankenversicherung zuzüglich Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung zuzüglich 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose ab 23), jeweils bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat gilt der verminderte Arbeitnehmeranteil des Übergangsbereichs nach § 20 SGB IV. Darunter wird als Minijob gerechnet: Sie zahlen nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (bei Befreiung nichts), die Lohnsteuer folgt Ihrer Steuerklasse. Bei „Brutto aus Netto“ wird das Brutto gesucht, das genau dieses Netto ergibt. Die schnelle Ansicht nimmt an: neun Prozent Kirchensteuer, also weder Bayern noch Baden-Württemberg, Pflegeversicherung außerhalb Sachsens, gesetzliche Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, und bei Kinderlosen ein Alter über 23. Nicht berücksichtigt sind das Faktorverfahren nach § 39f EStG, Kappung und Mindestbetrag der Kirchensteuer, Einmalzahlungen und sonstige Bezüge, Entgeltumwandlung, Sachbezüge, die Pauschalsteuer und Sonderfälle geringfügiger Beschäftigung (mehrere Beschäftigungen nebeneinander, Minijobs im Privathaushalt), Werbungskosten über dem Pauschbetrag sowie das Kindergeld.
Eine Zahl allein ändert nichts.
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