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PrivatkundenAltersvorsorge

Rürup-Rente

Für Selbstständige und alle, die die Beiträge steuerlich geltend machen wollen.

Zwei Frauen lachen in einer kleinen Schreinerei: die eine hobelt ein langes Brett an der Werkbank, die andere hält es am Ende fest; an der Wand hängt WerkzeugMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Zwei Basisrenten

Varianten

Beide sind Basisrenten mit denselben gesetzlichen Regeln. Sie unterscheiden sich darin, wie das Geld bis zum Rentenbeginn angelegt wird und wie viel davon garantiert ist.

Relax BasisRente

Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit. Ein Teil der eingezahlten Beiträge ist zum Ende der Laufzeit garantiert, gesichert über das Sicherungsvermögen des Versicherers. Dazu kommt jedes Jahr die Chance auf eine Beteiligung an einem Index und ein frei angelegter Teil.

Fonds-BasisRente

Der Schwerpunkt liegt auf den Chancen am Kapitalmarkt. Die Beiträge fließen in einen Fonds-Mix aus Einzelfonds und gemanagten Anlagen; erreichte Gewinne lassen sich mit der Garantie-Option sichern.

Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Drei Schichten der Vorsorge

Schichten

Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten geordnet. Sie unterscheiden sich darin, wer fördert, wie fest das Geld gebunden ist und wie im Alter besteuert wird.

Dieser Vertrag

Erste Schicht: Basisrente

Die geförderte Grundversorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rente, die berufsständischen Versorgungswerke und die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.

  • Abzug der Beiträge als Sonderausgaben
  • Lebenslange Rente als einzige Auszahlungsform
  • Bindung bis zum Rentenbeginn
  • Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand
  • Offen auch für Selbstständige

Zweite Schicht: Zulagenrente und Betriebsrente

Die geförderte Zusatzversorgung. Gefördert wird über Zulagen oder über den Arbeitgeber, dafür ist der Zugang an Voraussetzungen geknüpft.

  • Zulagen (Riester nur im Bestand, ab Januar zweitausendsiebenundzwanzig das Altersvorsorgedepot) oder Umwandlung von Bruttogehalt
  • Lebenslange Rente, in Grenzen auch Kapital
  • Bindung an Zulagenberechtigung oder Arbeitsverhältnis
  • Nachgelagerte Besteuerung, bei der Betriebsrente zusätzlich mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Offen für Angestellte und Zulagenberechtigte

Dritte Schicht: Private Rente

Vorsorge aus bereits versteuertem Einkommen. Keine staatliche Förderung, dafür auch keine der Auflagen, die daran hängen.

  • Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen
  • Rente, Kapital oder beides, die Wahl fällt später
  • Zugriff auf das Kapital während der Laufzeit
  • Besteuerung nur des Ertragsanteils bei Rentenzahlung
  • Offen für alle, ohne Voraussetzung

Einordnung nach dem Alterseinkünftegesetz, allgemeine Darstellung ohne Bezug auf einen bestimmten Vertrag. Stand 6. September 2026.

Was beide Basisrenten können

Immer dabei

In beiden Basisrenten gleich, nach denselben gesetzlichen Regeln.

Was der Vertrag noch regelt

Bausteine

Ein Mann in den Fünfzigern und ein jüngerer Mann sitzen nebeneinander an einem Küchentisch und sehen auf ein bedrucktes Blatt, auf das der ältere mit dem Finger zeigt; auf der Fensterbank ein Farn, hinter dem Fenster belaubte Bäume, rechts eine große GrünpflanzeMit künstlicher Intelligenz erzeugt
GarantieWie viel sicher sein soll

Wie hoch die Garantie ausfällt, lässt sich beim Abschluss eigens bestimmen und wird im Gespräch festgelegt.

Bei der Relax BasisRente steht der garantierte Teil der regelmäßig eingezahlten Beiträge am Ende der vereinbarten Laufzeit zur Verfügung; gesichert ist er über das Sicherungsvermögen des Versicherers.

Garantie-OptionErreichte Werte festhalten

Bei der Fonds-BasisRente lässt sich ein Teil des Fondsguthabens in das Sicherungsvermögen der Gesellschaft übertragen, um Gewinne zu sichern.

Der übertragene Teil folgt danach nicht mehr den Kursen der Fonds.

BerufsunfähigkeitWenn Sie nicht mehr arbeiten können

Berufsunfähigkeit trifft das laufende Einkommen und damit auch das, was für später zurückgelegt wird. In beide Basisrenten lässt sich eine Absicherung für diesen Fall einschließen; das Gesetz sieht diese Ergänzung ausdrücklich vor.

Was sie im Einzelnen leistet, steht im Angebot.

Im Vergleich zur privaten Rente

Gefördert oder frei

Die Basisrente bringt den Steuervorteil, die private Rente lässt das Kapital verfügbar.

  • Beiträge absetzen

Rürup-Rente

Beiträge in der Ansparphase als Sonderausgaben abziehbar. Dafür keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung mit Auszahlung, keine freie Vererbung.

  • Kapital verfügbar

Private Rente

Beiträge aus versteuertem Einkommen. Dafür bleibt das Kapital verfügbar, und wer es später erhält, ist frei bestimmbar.

Zur privaten Rente

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 6 beantwortet
  1. Wie ist das Alter bisher abgesichert?

    Wie sind Sie im Alter bisher abgesichert: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, betriebliche Zusage, private Verträge?

  2. Wie stark schwankt das Einkommen?

    Ist Ihr Einkommen über die Jahre gleichmäßig, oder schwankt es stark? Davon hängt ab, wie sich der Sonderausgabenabzug auswirkt.

  3. Kann das Geld bis zur Rente gebunden bleiben?

    Können Sie das Geld bis zum Rentenbeginn entbehren? Vorher kommen Sie nicht daran, auch nicht in Teilen.

  4. Sollen Hinterbliebene abgesichert sein?

    Sollen Hinterbliebene abgesichert sein? Ohne eine Vereinbarung im Vertrag gibt es dafür keine Leistung.

  5. Was zählt mehr, Garantie oder Chance?

    Wie viel Schwankung des Anlagewerts halten Sie aus, und wie viel soll garantiert sein? Davon hängt ab, welche der beiden Basisrenten passt.

  6. Gibt es Zulagen oder eine Betriebsrente?

    Steht Ihnen ein geförderter Weg der zweiten Schicht offen, also Zulagen oder eine Zusage des Arbeitgebers?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Warum ist Rürup so festgelegt?

Die Basisrente gehört in dieselbe Schicht der Altersvorsorge wie die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke. Die Beiträge mindern während des Erwerbslebens das zu versteuernde Einkommen, und was daraus wächst, verlässt den Vertrag später ausschließlich als lebenslange monatliche Rente.

Diese Förderung ist an eine Bindung geknüpft, und die reicht weit. Es gibt kein Kapital zum Mitnehmen, keine Kündigung mit Auszahlung, keine Beleihung und keine Übertragung auf eine andere Person. Das ist keine Entscheidung des Anbieters, sondern die gesetzliche Voraussetzung dafür, dass die Beiträge überhaupt abziehbar sind. Bei jedem Anbieter gilt dasselbe.

Was ist bei Rürup ausgeschlossen?

Sechs Dinge sieht die Basisrente nicht vor. Das ist keine Entscheidung des Anbieters, sondern Gesetz:

  • Kapital statt Rente. Ausgezahlt wird nur als lebenslange Rente. Nicht versichert.
  • Teilentnahmen. Vor dem Rentenbeginn kommen Sie nicht an das Geld, auch nicht in Teilen. Nicht versichert.
  • Kündigen mit Auszahlung. Eine Kündigung, nach der Geld ausgezahlt wird, gibt es nicht. Nicht versichert.
  • Beleihen. Der Vertrag lässt sich weder beleihen noch verpfänden. Nicht versichert.
  • Übertragen. Der Vertrag geht nicht auf eine andere Person über. Nicht versichert.
  • Freie Vererbung. Eine vereinbarte Hinterbliebenenrente geht nur an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder mit Anspruch auf Kindergeld. Nicht versichert.
Was geschieht mit dem Kapital, wenn ich vor dem Rentenbeginn sterbe?

Ohne eine vereinbarte Hinterbliebenenrente bleibt das angesparte Kapital in der Versichertengemeinschaft. Ist eine vereinbart, fließt eine Rente an den gesetzlich zugelassenen Kreis, also an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und an Kinder, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Eine Auszahlung an andere Erben ist nicht möglich.

Wie wird die Rente später besteuert?

Nachgelagert. Die Beiträge mindern während des Erwerbslebens das zu versteuernde Einkommen, dafür gehört die spätere Rente zu den steuerpflichtigen Einkünften im Ruhestand. Wie groß der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wie wird das Geld angelegt?

Was bleibt, ist die Frage, wie das Geld bis dahin angelegt wird. Dafür gibt es zwei Basisrenten. Die Relax BasisRente garantiert einen Teil der eingezahlten Beiträge und beteiligt das Vertragsvermögen jedes Jahr an der Chance auf einen Indexzuwachs, daneben ist ein Teil frei angelegt. Die Fonds-BasisRente legt die Beiträge in Fonds an, als eigener Mix aus Einzelfonds oder als gemanagte Anlage. Wie hoch die Garantie ausfallen soll, lässt sich beim Abschluss eigens bestimmen.

Der Vertrag ist damit beides zugleich: eine Anlage und eine Versicherung darum herum. Während der Laufzeit fällt auf Gewinne keine Abgeltungssteuer an, und bei der Fonds-BasisRente lässt sich Erreichtes mit der Garantie-Option ins Sicherungsvermögen des Versicherers holen. Was am Ende herauskommt, ist trotzdem kein Guthaben, über das Sie verfügen, sondern eine Rente.

Was ist das Sicherungsvermögen?

Der Teil des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft, der die zugesagten Leistungen deckt und dafür besonders vorsichtig angelegt und gesondert überwacht wird. Wer Fondsvermögen dorthin überträgt, tauscht die Schwankung der Fondskurse gegen die Anlage dieses Bestands.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Rürup-Rente
  • Variante Relax BasisRente