Diese Absicherung
Der zuletzt ausgeübte Beruf
Geprüft wird allein, ob Sie diese eine Tätigkeit noch ausüben können.
- Maßstab ist die Tätigkeit, wie sie zuletzt ausgesehen hat
- Eine andere mögliche Tätigkeit bleibt außer Betracht
- Weiterzahlung, solange das Einkommen im neuen Beruf deutlich niedriger liegt
- Volle Rente auch bei Teilzeit

