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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähig ist nicht, wer krank ist, sondern wer seine Arbeit nicht mehr tun kann.

Eine Frau in Arbeitshose lacht mit einem Thermobecher in der Küche, am Tisch packt ein Mann mit einem Jungen den RucksackMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Ab wann berufsunfähig?

Maßstab

Zwei Maßstäbe: einer für die beschriebene Absicherung, einer für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die gesetzliche ist keine Wahl, sie besteht ohnehin.

Diese Absicherung

Der zuletzt ausgeübte Beruf

Geprüft wird allein, ob Sie diese eine Tätigkeit noch ausüben können.

  • Maßstab ist die Tätigkeit, wie sie zuletzt ausgesehen hat
  • Eine andere mögliche Tätigkeit bleibt außer Betracht
  • Weiterzahlung, solange das Einkommen im neuen Beruf deutlich niedriger liegt
  • Volle Rente auch bei Teilzeit

Gesetzliche Rente

Jede zumutbare Arbeit

Gefragt wird, wie viele Stunden am Tag noch irgendeine Arbeit möglich wäre, gleich welche.

  • Der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf bleibt außer Betracht
  • Volle Rente unter drei, halbe unter sechs Stunden am Tag
  • Ab sechs Stunden keine Rente, auch ohne freie Stelle
  • Die Höhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Wann geleistet wird

Deckung

Enthalten

  • Berufsunfähigkeit durch Krankheit
  • Berufsunfähigkeit durch Unfall
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Krebs, Herz- und Gefäßkrankheiten
  • Pflegebedürftigkeit und Demenz
  • Altersbedingter Kräfteverfall
  • Tätigkeitsverbot aus Infektionsschutzgründen
  • Volle Rente auch bei Teilzeit
  • Weiterzahlung bei geringerem Einkommen im neuen Beruf
  • Rückwirkende Zahlung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch bei später Meldung

Nicht enthalten

  • Erkrankungen, die voraussichtlich kürzer dauern als der vereinbarte Prognosezeitraum
  • Arbeitsunfähigkeit ohne die dafür vorgesehene Klausel
  • Sofortleistung für Beamt:innen und Soldat:innen
  • Erhöhung der Rente ohne zusätzlichen Beitrag

Was der Vertrag noch regelt

Bausteine

LeistungsprüfungWenn die Diagnose feststeht
  • Zahlung bei schweren Diagnosen während der Prüfung
  • Beteiligung an einer zweiten medizinischen oder juristischen Einschätzung
  • Hilfe und Beratung beim Wiedereinstieg in den Beruf
  • Rückwirkende Zahlung ab dem Monat des Eintritts, auch bei später Meldung
ArbeitsunfähigkeitsklauselWenn die Krankheit lange dauert
  • Zahlung ohne festgestellte Berufsunfähigkeit
  • Voraussetzung ist eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit über den vereinbarten Zeitraum
  • Befristet, längstens bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit
  • Nur mit gesonderter Vereinbarung, nicht im Grundumfang
Teilzeit-SchutzWenn nur noch wenige Stunden gehen
  • Maßstab ist die verbliebene Arbeitszeit am Tag
  • Volle Rente, in Teilzeit wie in Vollzeit
  • Krankheitsbedingte Einschränkung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
NachversicherungWenn sich das Leben ändert
  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Kauf oder Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie
  • Abschluss der Ausbildung oder des Studiums und Berufsstart
  • Deutliche Steigerung des Einkommens
  • Schritt in die Selbstständigkeit in einem Kammer- oder Ausbildungsberuf
Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler:innenWenn der Beruf noch gar nicht begonnen hat

Schüler:innen haben in der Regel keinen gesetzlichen Schutz für den Fall, dass sie wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls die Schule nicht mehr besuchen oder eine Ausbildung nicht absolvieren können. Aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es eine Leistung nur, wenn der Unfall während der Schulzeit passiert ist; in der Freizeit und bei Krankheit besteht kein Schutz.

Für diese Absicherung gilt der Schulbesuch als ausgeübter Beruf. Geleistet wird, wenn die Schulausbildung aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum nicht mehr ohne sonderpädagogische Förderung fortgesetzt werden kann.

Die Einstufung bleibt danach nicht stehen: Beim Wechsel in die Oberstufe und beim Beginn eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Berufs kann sie erneut geprüft werden, und diese Prüfung kann nur zu einer Verbesserung führen. Wer später eine Beamtenlaufbahn einschlägt, kann in die Dienstunfähigkeitsversicherung wechseln.

Welcher Vertrag wofür

Beruf oder Körper

Beide Verträge können nebeneinander bestehen, und keiner ersetzt den anderen.

  • Der zuletzt ausgeübte Beruf

Berufsunfähigkeit

Zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu einem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben können, gleich woran das liegt.

  • Benannte Schädigung

Existenzschutz

Zahlt, wenn eine im Vertrag benannte Schädigung ärztlich festgestellt ist, gleich welcher Beruf ausgeübt wird.

Zum Existenzschutz

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Wie ist die Arbeit verteilt?

    Welche Tätigkeit üben Sie zurzeit aus, und wie viel davon ist körperlich, wie viel am Schreibtisch?

  2. Was müsste die Rente decken?

    Welchen monatlichen Bedarf müsste eine Rente decken, wenn Ihr Einkommen wegfiele?

  3. Gibt es schon eine Absicherung?

    Gibt es aus einem Arbeitsverhältnis, einem Versorgungswerk oder einem älteren Vertrag bereits eine Absicherung für diesen Fall?

  4. Gab es in den letzten Jahren Behandlungen?

    Waren Sie in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung, in Therapie oder längere Zeit krankgeschrieben? Diese Angaben entscheiden über die Gesundheitsprüfung.

  5. Steht ein Wechsel an?

    Bis zu welchem Alter soll die Absicherung laufen, und steht in den nächsten Jahren ein Berufswechsel, ein Studium oder eine Selbstständigkeit an?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wann gilt man als berufsunfähig?

Berufsunfähig ist nicht, wer krank ist, sondern wer seine Arbeit nicht mehr tun kann. Maßgeblich ist die Tätigkeit, die Sie zuletzt ausgeübt haben, und zwar so, wie sie zuletzt ausgesehen hat: mit ihren Anforderungen, ihrer Verantwortung und ihrer körperlichen Belastung.

Ärztlich muss erwartet werden, dass Sie diese Tätigkeit über einen im Vertrag festgelegten Zeitraum nicht mehr in nennenswertem Umfang ausüben können. Ob Ihnen daneben eine andere Tätigkeit offenstünde, wird bei der beschriebenen Absicherung nicht geprüft.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Das Recht des Versicherers, die Leistung mit dem Hinweis abzulehnen, dass Sie eine andere Tätigkeit noch ausüben könnten, auch wenn Sie diese gar nicht ausüben und keine Stelle dafür haben. Bei der beschriebenen Absicherung wird allein geprüft, ob Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf noch arbeiten können. Arbeiten Sie bereits in einem anderen Beruf, wird weitergezahlt, solange das neue Einkommen deutlich unter dem früheren liegt.

Was ist der Prognosezeitraum?

Berufsunfähigkeit wird nicht rückblickend festgestellt, sondern über eine Vorausschau. Ärztlich muss erwartet werden, dass Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht mehr ausüben können. Die AXA nennt dafür eine voraussichtliche Dauer von sechs Monaten; verbindlich ist der Zeitraum in den Bedingungen des Vertrags. Dass Sie danach wieder arbeiten können, schließt die Leistung für die Zeit dazwischen nicht aus. Eine Erkrankung, die voraussichtlich kürzer dauert, erfüllt den Zeitraum nicht, eine Krankschreibung allein also auch nicht.

Worin unterscheidet sich das von der Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt, wie viele Stunden am Tag Sie noch irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können, gleich in welchem Beruf. Unter drei Stunden gibt es die volle, unter sechs Stunden die halbe Rente, ab sechs Stunden keine, auch wenn der eigene Beruf nicht mehr geht und es für eine andere Arbeit keine freie Stelle gibt. Ihre Höhe richtet sich danach, wie viel und wie lange Sie eingezahlt haben. Für einen Anspruch braucht es Pflichtbeiträge über eine Mindestzeit; die meisten Selbstständigen zahlen nicht ein und erwerben daraus keinen Anspruch.

Welche Selbstständigen haben doch einen gesetzlichen Anspruch?

Einige Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können dort einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwerben. Dazu gehören Handwerkerinnen und Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, Hebammen, selbstständige Lehrkräfte und Pflegepersonen ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte sowie Künstlerinnen, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Ärztinnen, Ärzte, Anwältinnen, Anwälte und andere verkammerte Berufe sind meist über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert, das eigene Regeln für die Berufsunfähigkeit hat. Für pflichtversicherte Selbstständige gilt dann derselbe Maßstab wie für Angestellte: jede Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht der zuletzt ausgeübte Beruf.

Warum kommt es auf den Zeitpunkt an?

Vor dem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung. Sie entscheidet darüber, ob ein Vertrag zustande kommt und zu welchen Bedingungen, und sie bezieht sich auf den Zustand zum Zeitpunkt des Antrags.

Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung hängt damit stärker als die meisten anderen Verträge daran, wann sie beantragt wird. Wie ein Risiko eingeschätzt würde, lässt sich vorab anonym anfragen, ohne dass dabei Daten an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gehen.

Was ist eine Risikovoranfrage?

Eine Anfrage vor dem Antrag, wie ein bestimmter Gesundheitszustand eingeschätzt würde. Sie wird anonymisiert bearbeitet, und es gehen dabei keine Daten an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer. Ein abgelehnter Antrag hinterlässt dort dagegen eine Spur, die spätere Anträge bei anderen Versicherern erschweren kann.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Das Recht, die vereinbarte Rente zu bestimmten privaten und beruflichen Anlässen zu erhöhen, ohne dass die Gesundheit erneut geprüft wird; in neueren Tarifen bis zu einem bestimmten Alter auch ohne Anlass. Das ist der Grund, warum eine Absicherung, die heute zum Einkommen passt, später nicht neu beantragt werden muss: Ein neuer Antrag würde am Gesundheitszustand von dann gemessen. Der Antrag auf Erhöhung ist fristgebunden, die Erhöhung wirkt sich auf den Beitrag aus, und Grenzen und Fristen stehen in den Optionsbedingungen.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung