PrivatkundenFahrzeuge
Oldtimerversicherung
Für den gepflegten Klassiker als Zweitfahrzeug, nicht für den Alltagswagen.

Was der Tarif verlangt
Deckung
Voraussetzungen
- Erstzulassung bis 31.12.1979, guter Erhaltungs- und weitgehender Originalzustand
- Jahresfahrleistung bis etwa 8.000 Kilometer
- Nutzung als Zweitfahrzeug, ein Alltagswagen ist vorhanden
- Abstellen in der Regel in einer Garage
- Nutzung nur durch Personen über 23 Jahre
- Halter und Versicherungsnehmer sind dieselbe Person
- Erstzulassung 01.01.1980 bis 31.12.1996: Mindestwert 6.000 Euro, mindestens Zustandsnote 3, historisches Kennzeichen
- Zulassungszeitraum mindestens fünf Monate im Kalenderjahr
Was nicht angeboten wird
- Modifizierte und für den historischen Rennsport veränderte Fahrzeuge
- Kleinserien- und Homologationsmodelle
- Fahrzeuge in schlechtem Erhaltungszustand
- Ältere Fahrzeuge im Alltagsgebrauch
- Gewerbliche Nutzung und Werbemobile
- Wohnmobile und zu Wohnzwecken nutzbare Fahrzeuge
- Repliken, Nach- und Eigenbauten
- Fahrzeuge im Einsatz für Hochzeitsfahrten
- Erstzulassung ab 1980 mit rotem Dauerkennzeichen
- Saisonkennzeichen über die Wintermonate
Was zum Vertrag gehört
Bausteine
SchutzbriefEin eigener Schutzbrief zum Dazubuchen
Der Oldtimer-Schutzbrief lässt sich dazubuchen, allerdings nur zusammen mit der Kfz-Haftpflicht. Er übernimmt unter anderem das Abschleppen in Ihre Heimatwerkstatt, die Weiter- oder Rückfahrt und eine Übernachtung oder einen Mietwagen, wenn das Fahrzeug ausfällt. Erweiterte Leistungen in der Teilkasko sind dagegen schon Teil des Tarifs.
KennzeichenAlle Zulassungsarten
Versicherbar sind das gewöhnliche schwarze Kennzeichen, das historische Kennzeichen, das rote Oldtimer-Kennzeichen sowie Saison- und historische Saisonkennzeichen.
Der Zulassungszeitraum muss mindestens fünf Monate betragen. Eine Saison über den Winter, etwa von Oktober bis April, ist zu Oldtimer-Konditionen nicht möglich.
WertnachweisWann ein Gutachten nötig ist
Ab einem Fahrzeugwert von dreißigtausend Euro, bei sonstigen Oldtimern ab zehntausend Euro, ist ein Marktwertgutachten erforderlich, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Ein Kurzcheck genügt bis zu einem Marktwert von achtzigtausend Euro. Darüber verlangt der Versicherer ein Standardgutachten.
Ein Alltagswagen gehört dazu
Klassiker und Alltag
Der Oldtimertarif setzt voraus, dass der Klassiker als Zweitfahrzeug läuft und für den Alltag ein anderer Wagen da ist.
- Klassiker
Oldtimer
Gepflegt, wenig gefahren, in der Regel in der Garage. Als Zweitfahrzeug.
- Alltagswagen
Kfz-Versicherung
Der Wagen für jeden Tag. Ein älteres Auto im Alltagsgebrauch fällt nicht unter den Oldtimertarif.
Zur Kfz-VersicherungWas ich Sie fragen werde
Vorher klären
Wann wurde er erstmals zugelassen?
Wann wurde das Fahrzeug erstmals zugelassen?
Welches Kennzeichen soll es sein?
Welches Kennzeichen soll es tragen, und über welchen Zeitraum im Jahr?
Wie viele Kilometer im Jahr?
Wie viele Kilometer sollen im Jahr gefahren werden?
Gibt es Alltagsauto und Garage?
Steht ein Alltagsfahrzeug im Haushalt, und steht der Klassiker in einer Garage?
Gibt es ein Wertgutachten?
Liegt ein Wertgutachten vor, und wie alt ist es?
Was oft gefragt wird
Fragen
Warum gelten für Klassiker eigene Regeln?
Ein Oldtimer fährt wenig, steht viel und ist oft mehr wert, als sein Alter vermuten lässt. Neben dem materiellen kommt ein Wert dazu, den keine Rechnung abbildet: der eines Fahrzeugs, das jemand über Jahre erhalten hat.
Daraus folgt ein Tarif mit eigenen Voraussetzungen. Er gilt nur, wenn das Fahrzeug so genutzt wird, wie er es unterstellt. Für eine Erstzulassung bis Ende neunzehnhundertneunundsiebzig heißt das: guter Erhaltungs- und weitgehender Originalzustand, geringe Fahrleistung, in der Regel eine Garage, ein Alltagswagen daneben und Fahrer über dreiundzwanzig.
Ab welchem Baujahr gilt ein Fahrzeug als Oldtimer?
Der Tarif kennt zwei Gruppen. Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis Ende neunzehnhundertneunundsiebzig werden über ihren Zustand und ihre Nutzung eingeordnet. Fahrzeuge aus den Jahren neunzehnhundertachtzig bis neunzehnhundertsechsundneunzig brauchen zusätzlich einen Mindestwert, eine Mindestzustandsnote und ein historisches Kennzeichen.
Kann ich den Oldtimer auch im Winter fahren?
Mit ganzjähriger Zulassung, etwa mit schwarzem oder historischem Kennzeichen, ja. Ausgeschlossen ist nur ein Saisonkennzeichen, das über die Wintermonate läuft, und der Zulassungszeitraum muss mindestens fünf Monate im Kalenderjahr betragen.
Was ist Ruheversicherungsschutz?
Der beitragsfreie Schutz außerhalb der Saison oder nach einer vorübergehenden Abmeldung. Er läuft bis zu achtzehn Monate, sofern das Fahrzeug im Kalenderjahr mindestens fünf Monate zugelassen war.
Brauche ich ein Wertgutachten?
Ab einem Fahrzeugwert von dreißigtausend Euro, bei sonstigen Oldtimern schon ab zehntausend Euro. Es darf nicht älter als zwei Jahre sein. Bis zu einem Marktwert von achtzigtausend Euro genügt ein Kurzcheck, darüber ist ein Standardgutachten nötig.

Reden wir
Das nehme ich ins Gespräch mit:
- Oldtimerversicherung