Gerlach
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PrivatkundenHaftpflicht und Recht

Drohnenversicherung

Für Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten, privat wie gewerblich. Der Haftpflichtschutz ist Pflicht.

Ein Paar auf einer Sommerwiese blickt zu einer fliegenden Drohne auf, er hält die Fernsteuerung, sie zeigt lachend nach obenMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Privat oder gewerblich

Nutzung

Verglichen wird, über welchen Vertrag die Drohne läuft. Es sind keine zwei Tarife derselben Police.

Privat

Als Teil der Privathaftpflichtversicherung.

  • Höchstgewicht der Drohnebis 5 kg
  • Deckungssummebis 30 Mio. € und bis 60 Mio. € je nach Tarif

Gewerblich

Über einen betrieblichen Vertrag, den wir mit Ihnen auswählen.

  • Höchstgewicht der Drohnenach Vertrag
  • Deckungssummenach Vertrag

Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Privat wie gewerblich

Immer dabei

Was eine Drohnenhaftpflicht zahlt, gleich über welchen Vertrag sie läuft.

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Wie schwer ist die Drohne?

    Wie schwer ist die Drohne, und trägt sie eine Kamera? Davon hängt die Registrierungspflicht ab.

  2. Privat oder gewerblich?

    Wird privat oder gewerblich geflogen? Danach richtet sich, welcher Vertrag greift.

  3. Gibt es schon eine Privathaftpflicht?

    Welchen Tarif hat Ihre Privathaftpflicht, und was sagt er zu Drohnen?

  4. Ist die Drohne registriert?

    Ist die Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und sichtbar gekennzeichnet?

  5. Braucht es einen Kenntnisnachweis?

    Ist ein Kenntnisnachweis nötig? Ab einem bestimmten Gewicht verlangt die Verordnung ihn.

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wer haftet, wenn die Drohne abstürzt?

Eine Drohne fliegt über fremdem Grund, über Autos und über Menschen. Geht sie herunter, haftet die Person, die sie betreibt. Deshalb ist der Haftpflichtschutz für Drohnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, und zwar unabhängig davon, ob damit Urlaubsbilder entstehen oder ein Dach begutachtet wird.

Was zahlt die Drohnenversicherung nicht?

Drei Grenzen. Offen gesagt, bevor es im Schadenfall überrascht:

  • Geräte außerhalb des Vertrags. Ob Ihr Gerät eingeschlossen ist, sagt der Vertrag. Nicht versichert.
  • Über der Deckungssumme. Gezahlt wird bis zur vereinbarten Summe. Nicht versichert.
  • Gewerbliche Flüge. Der private Vertrag trägt sie nicht, dafür braucht es einen betrieblichen. Nicht versichert.
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Ja. Nach dem Luftverkehrsgesetz braucht, wer eine Drohne hält, eine Haftpflichtversicherung, auch für die leichtesten Geräte.

Braucht die Drohne einen eigenen Vertrag?

Ein eigener Vertrag ist dafür nicht immer nötig. Private Drohnen laufen oft über die Privathaftpflichtversicherung; was Ihr Tarif dazu sagt, klären wir im Gespräch. Wer gewerblich fliegt, braucht einen betrieblichen Vertrag; welcher passt, klären wir ebenso.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sobald die Drohne die Gewichtsgrenze der Verordnung überschreitet oder eine Kamera hat. Nach der Registrierung gibt es eine Nummer, die sichtbar an jeder Drohne angebracht wird.

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Das hängt an der Klasse, und die hängt am Gewicht. Leichte Geräte dürfen meist einfacher betrieben werden, für schwerere verlangt die Verordnung einen Kenntnisnachweis, den anerkannte Stellen ausstellen.

Gilt der Schutz auch für Multicopter?

Multicopter und Quadrocopter sind Bauformen von Drohnen. Ob Ihr Gerät eingeschlossen ist, sagt Ihr Vertrag; das prüfen wir gemeinsam.

Was regelt die EU-Drohnenverordnung?

Sie ordnet den Betrieb von Drohnen in der Europäischen Union einheitlich, nachdem die nationalen Regeln zuvor auseinandergingen. Sie teilt die Geräte nach Gewicht in Klassen ein und knüpft daran, wie nah an unbeteiligten Personen geflogen werden darf.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Drohnenversicherung
  • Nutzung Privat