Privat
Als Teil der Privathaftpflichtversicherung.
- Höchstgewicht der Drohnebis 5 kg
- Deckungssummebis 30 Mio. € und bis 60 Mio. € je nach Tarif
PrivatkundenHaftpflicht und Recht
Für Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten, privat wie gewerblich. Der Haftpflichtschutz ist Pflicht.

Privat oder gewerblich
Verglichen wird, über welchen Vertrag die Drohne läuft. Es sind keine zwei Tarife derselben Police.
Als Teil der Privathaftpflichtversicherung.
Über einen betrieblichen Vertrag, den wir mit Ihnen auswählen.
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Privat wie gewerblich
Was eine Drohnenhaftpflicht zahlt, gleich über welchen Vertrag sie läuft.
Personen
Wenn die Drohne jemanden verletzt.
Fahrzeuge
Autos und andere Fahrzeuge.
Fremdes Eigentum
Was anderen gehört.
Was ich Sie fragen werde
Wie schwer ist die Drohne?
Wie schwer ist die Drohne, und trägt sie eine Kamera? Davon hängt die Registrierungspflicht ab.
Privat oder gewerblich?
Wird privat oder gewerblich geflogen? Danach richtet sich, welcher Vertrag greift.
Gibt es schon eine Privathaftpflicht?
Welchen Tarif hat Ihre Privathaftpflicht, und was sagt er zu Drohnen?
Ist die Drohne registriert?
Ist die Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und sichtbar gekennzeichnet?
Braucht es einen Kenntnisnachweis?
Ist ein Kenntnisnachweis nötig? Ab einem bestimmten Gewicht verlangt die Verordnung ihn.
Was oft gefragt wird
Eine Drohne fliegt über fremdem Grund, über Autos und über Menschen. Geht sie herunter, haftet die Person, die sie betreibt. Deshalb ist der Haftpflichtschutz für Drohnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, und zwar unabhängig davon, ob damit Urlaubsbilder entstehen oder ein Dach begutachtet wird.
Drei Grenzen. Offen gesagt, bevor es im Schadenfall überrascht:
Ja. Nach dem Luftverkehrsgesetz braucht, wer eine Drohne hält, eine Haftpflichtversicherung, auch für die leichtesten Geräte.
Ein eigener Vertrag ist dafür nicht immer nötig. Private Drohnen laufen oft über die Privathaftpflichtversicherung; was Ihr Tarif dazu sagt, klären wir im Gespräch. Wer gewerblich fliegt, braucht einen betrieblichen Vertrag; welcher passt, klären wir ebenso.
Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sobald die Drohne die Gewichtsgrenze der Verordnung überschreitet oder eine Kamera hat. Nach der Registrierung gibt es eine Nummer, die sichtbar an jeder Drohne angebracht wird.
Das hängt an der Klasse, und die hängt am Gewicht. Leichte Geräte dürfen meist einfacher betrieben werden, für schwerere verlangt die Verordnung einen Kenntnisnachweis, den anerkannte Stellen ausstellen.
Multicopter und Quadrocopter sind Bauformen von Drohnen. Ob Ihr Gerät eingeschlossen ist, sagt Ihr Vertrag; das prüfen wir gemeinsam.
Sie ordnet den Betrieb von Drohnen in der Europäischen Union einheitlich, nachdem die nationalen Regeln zuvor auseinandergingen. Sie teilt die Geräte nach Gewicht in Klassen ein und knüpft daran, wie nah an unbeteiligten Personen geflogen werden darf.

Das nehme ich ins Gespräch mit: