Gerlach
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FirmenkundenHaftpflichtversicherung

Drohnenhaftpflicht

Für Schäden, die Drohnen im Betrieb bei anderen anrichten.

Drohnenhaftpflicht für Gewerbe: Am Rand eines Weinbergs machen zwei Fachleute eine große Vermessungsdrohne auf der Ladefläche startklarMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Was versichert ist

Deckung

Enthalten

  • Personenschäden durch die Drohne
  • Sachschäden durch die Drohne

Wo der Schutz Grenzen hat

  • Drohnen über der Gewichtsgrenze des Vertrags
  • Einsätze außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs
  • Was über die Versicherungssumme hinausgeht
  • Schäden an der eigenen Drohne

Welche Seite wofür gilt

Betrieb oder privat

Welcher Vertrag passt, hängt davon ab, wofür die Drohne fliegt.

  • Gewerbliche Einsätze

Drohnenhaftpflicht für Betriebe

Schäden bei anderen durch gewerblich genutzte Drohnen, als Baustein der Betriebshaftpflicht.

  • Hobby
  • Freizeit

Drohnenversicherung privat

Privat genutzte Drohnen laufen über die Privathaftpflichtversicherung.

Zur privaten Drohnenversicherung

Was ich Sie fragen werde

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0 von 4 beantwortet
  1. Wie schwer ist die Drohne?

    Wie schwer ist die Drohne, und wie viele Drohnen setzt der Betrieb ein?

  2. Wo wird geflogen?

    Wo wird geflogen, nur in Deutschland oder auch im Ausland?

  3. Gibt es schon eine Betriebshaftpflicht?

    Besteht schon eine Betriebshaftpflicht, an die der Baustein angehängt werden kann?

  4. Soll die eigene Drohne mitversichert sein?

    Soll auch die eigene Drohne gegen Beschädigung abgesichert sein?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wer haftet, wenn die Drohne abstürzt?

Eine Drohne kann abstürzen, mit etwas zusammenstoßen oder einen Menschen verletzen. Für solche Schäden haftet, wer sie betreibt, und nach dem Luftverkehrsgesetz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen Pflicht, gewerblich wie privat.

Braucht eine gewerbliche Drohne eine eigene Versicherung?

Nicht unbedingt. Bei der AXA wird sie als Baustein in die Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen; die Unterlagen nennen daneben eine eigene Police.

Was deckt der Baustein?

Der Baustein deckt Personen- und Sachschäden, die mit der Drohne bei anderen entstehen. Wie schwer die Drohne sein darf, wie hoch die Versicherungssumme ist und wo geflogen werden darf, regelt der Vertrag. Schäden an der eigenen Drohne gehören nicht dazu; das wäre eine Drohnen-Kaskoversicherung.

Reicht die Privathaftpflicht?

Für privat genutzte Drohnen läuft der Schutz über die Privathaftpflichtversicherung. Für gewerblich genutzte Drohnen ist der Baustein in der Betriebshaftpflicht vorgesehen.

Ist die eigene Drohne mitversichert?

Nein. Die Haftpflicht zahlt für Schäden bei anderen. Die eigene Drohne sichert eine Drohnen-Kaskoversicherung ab.

Welche Regeln gelten außer der Versicherung?

Heute gilt die EU-Drohnenverordnung, nicht mehr die frühere deutsche Drohnen-Verordnung. Betreiber registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt, und welche Nachweise oder Genehmigungen ein Einsatz braucht, hängt von der Klasse der Drohne und von der Art des Einsatzes ab.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Drohnenhaftpflicht