FirmenkundenHaftpflichtversicherung
Drohnenhaftpflicht
Für Schäden, die Drohnen im Betrieb bei anderen anrichten.

Was versichert ist
Deckung
Enthalten
- Personenschäden durch die Drohne
- Sachschäden durch die Drohne
Wo der Schutz Grenzen hat
- Drohnen über der Gewichtsgrenze des Vertrags
- Einsätze außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs
- Was über die Versicherungssumme hinausgeht
- Schäden an der eigenen Drohne
Welche Seite wofür gilt
Betrieb oder privat
Welcher Vertrag passt, hängt davon ab, wofür die Drohne fliegt.
- Gewerbliche Einsätze
Drohnenhaftpflicht für Betriebe
Schäden bei anderen durch gewerblich genutzte Drohnen, als Baustein der Betriebshaftpflicht.
- Hobby
- Freizeit
Drohnenversicherung privat
Privat genutzte Drohnen laufen über die Privathaftpflichtversicherung.
Zur privaten DrohnenversicherungWas ich Sie fragen werde
Vorher klären
Wie schwer ist die Drohne?
Wie schwer ist die Drohne, und wie viele Drohnen setzt der Betrieb ein?
Wo wird geflogen?
Wo wird geflogen, nur in Deutschland oder auch im Ausland?
Gibt es schon eine Betriebshaftpflicht?
Besteht schon eine Betriebshaftpflicht, an die der Baustein angehängt werden kann?
Soll die eigene Drohne mitversichert sein?
Soll auch die eigene Drohne gegen Beschädigung abgesichert sein?
Was oft gefragt wird
Fragen
Wer haftet, wenn die Drohne abstürzt?
Eine Drohne kann abstürzen, mit etwas zusammenstoßen oder einen Menschen verletzen. Für solche Schäden haftet, wer sie betreibt, und nach dem Luftverkehrsgesetz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen Pflicht, gewerblich wie privat.
Braucht eine gewerbliche Drohne eine eigene Versicherung?
Nicht unbedingt. Bei der AXA wird sie als Baustein in die Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen; die Unterlagen nennen daneben eine eigene Police.
Was deckt der Baustein?
Der Baustein deckt Personen- und Sachschäden, die mit der Drohne bei anderen entstehen. Wie schwer die Drohne sein darf, wie hoch die Versicherungssumme ist und wo geflogen werden darf, regelt der Vertrag. Schäden an der eigenen Drohne gehören nicht dazu; das wäre eine Drohnen-Kaskoversicherung.
Reicht die Privathaftpflicht?
Für privat genutzte Drohnen läuft der Schutz über die Privathaftpflichtversicherung. Für gewerblich genutzte Drohnen ist der Baustein in der Betriebshaftpflicht vorgesehen.
Ist die eigene Drohne mitversichert?
Nein. Die Haftpflicht zahlt für Schäden bei anderen. Die eigene Drohne sichert eine Drohnen-Kaskoversicherung ab.
Welche Regeln gelten außer der Versicherung?
Heute gilt die EU-Drohnenverordnung, nicht mehr die frühere deutsche Drohnen-Verordnung. Betreiber registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt, und welche Nachweise oder Genehmigungen ein Einsatz braucht, hängt von der Klasse der Drohne und von der Art des Einsatzes ab.

Reden wir
Das nehme ich ins Gespräch mit:
- Drohnenhaftpflicht