Gerlach
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Öffentlicher DienstBeamte und Beamtenanwärter

Diensthaftpflichtversicherung

Für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte.

Ein Mann und eine Frau schieben lachend einen Rollwagen mit Beamer und Laptop über den grünen Hof eines modernen Schulgebäudes, dahinter junge Linden, Hecken und ein FahrradständerMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Was der Grundschutz trägt

Umfang

Der Grundschutz trägt Schäden im Dienst, der Baustein kommt nur dazu.

Grundschutz

60Mio. €

pauschal für Personen- und Sachschäden

Schadenersatz und Regress im Dienst.

Mit Höchstbetrag

Vermögensschäden
bis 5.000 €
Rückgriff bei Schäden an Kraftfahrzeugen und Geräten
bis 500.000 €
Abhandenkommen nicht persönlich überlassener Ausrüstung
bis 500.000 €
Abhandenkommen persönlicher Ausrüstung
bis 100.000 €
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln und Code-Cardsmit bis zu 21 Tagen Objektschutz
bis 100.000 €
Rabattrückstufung der Kfz-Haftpflicht nach dienstlicher Fahrt
bis 1.000 €

Außerdem enthalten

  • Dienstlicher Umgang mit Geräten, Waffen und Munition des Dienstherrn
  • Schäden an fiskalischem Eigentum
  • Dienstliches Halten, Hüten oder Führen von Tieren
  • Bis 5 Jahre Nachhaftung
  • Leistungs-Update-Garantie

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Mit und ohne Baustein

Immer dabei

Schon im Grundschutz enthalten.

Wählbar zum Grundschutz

Bausteine

Vermögensschadenhaftpflicht

Für den Umgang mit fremdem Vermögen

Für alle, die im Dienst mit Geld, Akten oder Entscheidungen umgehen.

  • Vermögensschäden bis zur gewählten Summe, wählbar von 25.000 bis 500.000 €
  • Kassenfehlbeträge bis 5.000 €
  • Auch aus zulässigen Nebentätigkeiten wie Vortrag, Lehre oder Gutachten
  • Weltweit, mit Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung

Welcher Vertrag wofür gilt

Privat und Dienst

Privat gilt die Privathaftpflicht, im Dienst die Diensthaftpflicht.

  • Beamte
  • Tarifbeschäftigte

Diensthaftpflicht

Schäden im Dienst, auch der Rückgriff des Dienstherrn oder Arbeitgebers.

  • Singles
  • Paare
  • Familien

Privathaftpflicht

Schäden im Privatleben. Aus dem Beruf sind nur kleine Nebentätigkeiten und Schäden beim Arbeitgeber bis zu einer Grenze eingeschlossen.

Zur Privathaftpflicht

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 4 beantwortet
  1. Gibt es schon eine Privathaftpflicht?

    Gibt es schon eine private Haftpflichtversicherung, und was deckt sie heute ab?

  2. Wie oft geht es im Dienst um Geld oder Bescheide?

    Wie oft haben Sie im Dienst mit Kassen, Gebühren oder Bescheiden zu tun? Dann geht es um Vermögensschäden, und dafür gibt es den Baustein Vermögensschadenhaftpflicht.

  3. Gibt es eine Nebentätigkeit?

    Üben Sie dienstrechtlich zulässige Nebentätigkeiten aus, etwa Vorträge, Lehre, Gutachten oder Mediation? Sie sind im Baustein Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen.

  4. Wie oft wird das eigene Auto dienstlich genutzt?

    Fahren Sie dienstlich mit dem eigenen Auto? Die Rückstufung Ihrer Kfz-Haftpflicht nach einem Schaden ist im Grundschutz bis zu einer Grenze eingeschlossen.

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wofür haftet man im Dienst?

Im Dienst geht etwas zu Bruch, ein Gerät des Dienstherrn, ein Fahrzeug, ein Ausrüstungsgegenstand. Oder jemand kommt zu Schaden, während Sie Ihre Aufgabe erfüllen. Dann steht die Frage im Raum, wer dafür aufkommt.

Die Diensthaftpflicht antwortet auf zwei Richtungen dieser Frage: auf Schadenersatzforderungen von außen und auf Rückgriffsansprüche des eigenen Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Was zahlt die Diensthaftpflicht nicht?

Vier Fälle sind nicht versichert:

  • Vorsatz. Wer absichtlich schadet, zahlt selbst. Nicht versichert.
  • Das Privatleben. Versichert ist der Dienst. Für das Private gibt es die Privathaftpflicht. Nicht versichert.
  • Eigene Schäden. Die Diensthaftpflicht zahlt für Schäden bei anderen und beim Dienstherrn. Nicht versichert.
  • Größere Vermögensschäden. Im Grundschutz bis 5.000 €, ohne Kassenfehlbeträge. Darüber hinaus trägt sie der Baustein. Nicht versichert.
Wofür braucht es eine eigene Versicherung für den Dienst?

Weil im Dienst Dinge in Ihrer Verantwortung liegen, die Ihnen nicht gehören: Geräte, Fahrzeuge, Ausrüstung, und die Aufgabe selbst. Die Unterlage nennt als Beispiel einen Stufenbarren, der im Sportunterricht nicht richtig aufgebaut ist; eine Schülerin stürzt und verletzt sich schwer.

Was ist ein Regressanspruch des Dienstherrn?

Der Dienstherr ersetzt den Schaden zunächst und fordert das Geld anschließend von der Person zurück, die ihn verursacht hat. Die Diensthaftpflicht tritt für diesen Fall ein.

Worin unterscheiden sich Sachschaden und Vermögensschaden?

Ein Sachschaden ist eine beschädigte Sache. Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne beschädigte Sache, etwa wenn durch einen Fehler eine Frist verstreicht. Der Grundschutz deckt beides ab, den Vermögensschaden aber nur bis zu einem festen Betrag. Kassenfehlbeträge sind erst mit dem Baustein Vermögensschadenhaftpflicht eingeschlossen.

Was bedeutet Nachhaftung?

Ein Fehler fällt oft erst später auf. Die Nachhaftung sagt, wie lange nach dem Ende des Vertrags ein solcher Fall noch angemeldet werden kann.

Was ist die Leistungs-Update-Garantie?

Werden die in den Bedingungen beschriebenen Leistungen für Verträge derselben Produktlinie verbessert, gelten die besseren Leistungen automatisch auch für Ihren Vertrag. Sie ist im Grundschutz und im Baustein enthalten.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Diensthaftpflichtversicherung