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PrivatkundenAltersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Für Angestellte, die einen Teil ihres Bruttogehalts fürs Alter zurücklegen wollen.

Drei Kolleginnen und Kollegen unterhalten sich lachend im begrünten Innenhof eines Bürogebäudes, umgeben von Hecken und jungen BäumenMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Drei Schichten der Vorsorge

Schichten

Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten geordnet. Sie unterscheiden sich darin, wer fördert, wie fest das Geld gebunden ist und wie im Alter besteuert wird.

Erste Schicht: Basisrente

Die geförderte Grundversorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rente, die berufsständischen Versorgungswerke und die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.

  • Abzug der Beiträge als Sonderausgaben
  • Lebenslange Rente als einzige Auszahlungsform
  • Bindung bis zum Rentenbeginn
  • Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand
  • Offen auch für Selbstständige

Dieser Vertrag

Zweite Schicht: Zulagenrente und Betriebsrente

Die geförderte Zusatzversorgung. Gefördert wird über Zulagen oder über den Arbeitgeber, dafür ist der Zugang an Voraussetzungen geknüpft.

  • Zulagen (Riester nur im Bestand, ab Januar zweitausendsiebenundzwanzig das Altersvorsorgedepot) oder Umwandlung von Bruttogehalt
  • Lebenslange Rente, in Grenzen auch Kapital
  • Bindung an Zulagenberechtigung oder Arbeitsverhältnis
  • Nachgelagerte Besteuerung, bei der Betriebsrente zusätzlich mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Offen für Angestellte und Zulagenberechtigte

Dritte Schicht: Private Rente

Vorsorge aus bereits versteuertem Einkommen. Keine staatliche Förderung, dafür auch keine der Auflagen, die daran hängen.

  • Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen
  • Rente, Kapital oder beides, die Wahl fällt später
  • Zugriff auf das Kapital während der Laufzeit
  • Besteuerung nur des Ertragsanteils bei Rentenzahlung
  • Offen für alle, ohne Voraussetzung

Einordnung nach dem Alterseinkünftegesetz, allgemeine Darstellung ohne Bezug auf einen bestimmten Vertrag. Stand 6. September 2026.

Was die Umwandlung mitbringt

Immer dabei

Gilt für die Entgeltumwandlung. Die Einzelheiten hängen am Durchführungsweg.

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 7 beantwortet
  1. Gibt es schon eine Betriebsrente?

    Besteht bereits eine Versorgung über den Arbeitgeber, und wird sie genutzt?

  2. Welchen Weg bietet der Arbeitgeber an?

    Welchen Durchführungsweg bietet der Arbeitgeber an? Er ist in der Regel vorgegeben.

  3. Zahlt der Arbeitgeber etwas dazu?

    Wie hoch fällt der Zuschuss des Arbeitgebers aus?

  4. Ist ein Jobwechsel absehbar?

    Wie wahrscheinlich ist ein Wechsel des Arbeitgebers in den nächsten Jahren?

  5. Soll die Wirkung auf die Rente gerechnet werden?

    Wie wirkt die Umwandlung auf die spätere gesetzliche Rente? Sie sinkt, weil weniger Bruttoentgelt verbeitragt wird.

  6. Gibt es VL vom Arbeitgeber?

    Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, und können sie eingebunden werden?

  7. Wie ist die Krankenversicherung im Ruhestand?

    Wie sind Sie im Ruhestand krankenversichert? Davon hängt ab, was von der Betriebsrente übrig bleibt.

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wie funktioniert die Betriebsrente?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Versorgungsvertrag eingezahlt, statt ausgezahlt zu werden. Auf diesen Teil fallen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen zunächst weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an, weshalb der Nettoaufwand niedriger ist als der eingezahlte Betrag.

Auf die Entgeltumwandlung besteht ein gesetzlicher Anspruch. Der Arbeitgeber beteiligt sich unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen daran, weil er auf dem umgewandelten Teil Sozialabgaben spart.

Was leistet die Betriebsrente nicht?

Drei Dinge gibt es nicht. Offen gesagt, bevor es im Ruhestand überrascht:

  • Steuerfreie Rente. Im Ruhestand sind die Leistungen zu versteuern. Nicht versichert.
  • Beitragsfreie Rente. Auf die Leistungen fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Nicht versichert.
  • Früher Zugriff. An das Kapital kommen Sie vor dem Ruhestand nicht heran. Nicht versichert.
Was ist ein Durchführungsweg?

Die Form, in der der Arbeitgeber die Zusage abwickelt. Die AXA führt dafür die Direktversicherung als Grundversorgung, die Unterstützungskasse als Aufbauversorgung und die Pensionszusage als Versorgung obendrauf. Sie unterscheiden sich darin, wie hoch die Beiträge sein dürfen und welcher Zusatzschutz sich einbauen lässt. Welchen Weg es gibt, entscheidet der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.

Was passiert mit dem Vertrag bei einem Jobwechsel?

Der bis dahin aufgebaute Anspruch bleibt bestehen. Der Vertrag kann je nach Durchführungsweg zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden.

Lohnt sich das am Ende?

Im Ruhestand sind die Leistungen zu versteuern, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Die Vorteilhaftigkeit hängt deshalb davon ab, wie sich Steuersatz und Beitragslast zwischen Erwerbsleben und Ruhestand verschieben.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Betriebliche Altersvorsorge