Öffentlicher DienstArbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Was die Zusatzversorgung im Alter bringt, was bei einem Wechsel mit ihr geschieht und wie Sie die Lücke schließen.

Was Ihre Punkte im Alter bringen
Schätzen
Bisherige Punkte stehen im Versicherungsnachweis Ihrer Kasse.
Zusatzrente im Monat, brutto, geschätzt
522 €
- Punkte gesamt
- 130,55
- Davon neu, in 32 Jahren
- 130,55
Das sind 15 % Ihres heutigen Monatsentgelts.
Zusammen mit der gesetzlichen Rente ergibt sich, was im Alter fehlt.
Rentenlücke berechnenUnverbindliches Rechenbeispiel bei gleichbleibendem Entgelt. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.
So rechnet die Kasse
Punktemodell
Je jünger Sie sind, desto mehr Punkte bringt derselbe Verdienst.
Messbetrag
4 €
Monatsrente je Versorgungspunkt
Referenzentgelt
1.000 €
Monatsentgelt, mal Altersfaktor ein Punkt
Beitragsleistung
4 %
des Entgelts, so rechnet das Modell
Wartezeit
60 Monate
Versicherung, bevor Rente gezahlt wird
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln
Wechsel
In die Privatwirtschaft
Die Versicherung bleibt beitragsfrei bestehen, neue Punkte kommen nicht mehr dazu. Eine Übertragung zum neuen Arbeitgeber sieht das Gesetz für die umlagefinanzierte Zusatzversorgung nicht vor.
Ins Beamtenverhältnis
Beamte sind in der Zusatzversorgung nicht versichert, die Punkte bleiben beitragsfrei stehen. Treffen Zusatzrente und Pension später zusammen, wird die Pension beim Bund nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt; die Länder regeln das in eigenen Gesetzen.
Zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber
Hat der neue Arbeitgeber eine andere Kasse, können Überleitungsabkommen die Punkte mitnehmen oder die Zeiten gegenseitig anerkennen. Für die Wartezeit zählen die Zeiten bei diesen Kassen zusammen.
Stand 30.09.2026, maßgeblich ist die Satzung Ihrer Kasse.
Warum trotzdem etwas fehlt
Die Lücke
- Die Zusatzversorgung kommt zur gesetzlichen Rente dazu. Sie füllt sie nicht mehr auf ein festes Gesamtniveau auf.
- Das Modell rechnet so, als flössen vier Prozent des Entgelts in die Versorgung.
- Späte Jahre zählen weniger: mit fünfzig bringt derselbe Verdienst weniger als halb so viele Punkte wie mit zwanzig.
- Die Zusatzrente ist ein Bruttobetrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie als Versorgungsbezug und kann beitragspflichtig sein.
Ihre Lücke zeigen Renteninformation und Versicherungsnachweis zusammen.
Rechnen Sie beides zusammen im Rentenlücken-Rechner.
Wie Sie die Lücke schließen
Wege
Vier Wege, die Zusatzversorgung zu ergänzen.
- Gefördert
- Ab 2027
Altersvorsorgedepot
Staatlich gefördert fürs Alter sparen, mit Zulagen oder Steuervorteil. Abschluss ab Januar 2027.
Zum Altersvorsorgedepot- Gefördert
- Bestand
Riester
Wer schon einen Vertrag hat: weiterführen, umstellen oder wechseln.
Zu Riester- Über den Arbeitgeber
Entgeltumwandlung
Ein Teil des Bruttogehalts geht in die Altersvorsorge. Den Anbieter legt im öffentlichen Dienst der Tarifvertrag fest.
Zur Betriebsrente- Ohne Förderung
Private Rente
Für alle, die neben gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung etwas Eigenes aufbauen wollen.
Zur privaten RenteWas ich Sie fragen werde
Checkliste
Wer die Antworten kennt, ist im Gespräch schneller fertig. Haken Sie ab, was Sie schon wissen.
Was oft gefragt wird
Fragen
Was ist die Zusatzversorgung?
Wer im öffentlichen Dienst nach Tarif beschäftigt ist, ist in der Regel neben der gesetzlichen Rentenversicherung in einer Zusatzversorgungskasse pflichtversichert: bei Bund und Ländern in der VBL, bei Kommunen und Kirchen in einer kommunalen oder kirchlichen Kasse. Daraus entsteht eine Betriebsrente, die auf Antrag mit der gesetzlichen Rente beginnt.
Seit dem Umbau zum Jahr zweitausendzwei rechnet sie nach einem Punktemodell. Für jedes Kalenderjahr gibt es Versorgungspunkte: ein Zwölftel des Jahresentgelts geteilt durch tausend Euro, mal einem Faktor, der vom Alter abhängt. Im Alter zahlt die Kasse für jeden Punkt vier Euro Monatsrente.
Die Zusatzversorgung kommt zur gesetzlichen Rente dazu, sie füllt sie nicht auf ein festes Gesamtniveau auf. Das Modell rechnet so, als flössen vier Prozent des Entgelts in die Versorgung. Wie viel daraus im Alter wird, hängt davon ab, wie lange und in welchem Alter Sie im öffentlichen Dienst arbeiten.
Wann wird die Zusatzrente gezahlt?
Sobald die gesetzliche Rente beginnt und die Wartezeit erfüllt ist: sechzig Kalendermonate, für die Aufwendungen zur Pflichtversicherung gezahlt wurden. Die Kasse zahlt nur auf Antrag.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Wartezeit gehe?
Die Versicherung bleibt beitragsfrei bestehen, und kommen Sie später zurück in den öffentlichen Dienst, zählen die Monate weiter. Ist die Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz schon unverfallbar, gilt die Wartezeit für diesen Teil als erfüllt. Unverfallbar ist sie, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem einundzwanzigsten Geburtstag endet und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat.
Kann ich mir Beiträge erstatten lassen?
Nur wer beitragsfrei versichert ist und die Wartezeit nicht erfüllt hat, und nur bis zum neunundsechzigsten Geburtstag. Erstattet werden allein die Beiträge, die Sie selbst getragen haben, ohne Zinsen. Mit dem Antrag erlöschen die Rechte aus diesen Zeiten, er lässt sich nicht widerrufen.
Was ist die Startgutschrift?
Wer schon vor dem Umbau zum Punktemodell versichert war, hat die bis dahin erworbenen Ansprüche als Versorgungspunkte gutgeschrieben bekommen. Sie zählen zur Summe der Punkte und stehen im Versicherungsnachweis.
Kann ich über den Arbeitgeber zusätzlich vorsorgen?
Ja, mit einer Entgeltumwandlung. Bei wem, legt der Tarifvertrag fest: für Beschäftigte von Bund und Ländern bei der VBL, außer im Saarland und in Hamburg; im kommunalen Dienst bei den öffentlichen Zusatzversorgungskassen, und der Arbeitgeber kann auch Angebote der Sparkassen-Finanzgruppe oder der Kommunalversicherer bestimmen. Welche Wege Ihr Arbeitgeber anbietet, sagt die Personalabteilung.
Kann ich staatlich gefördert vorsorgen?
Ja. Tarifbeschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit förderberechtigt. Für neue Verträge gilt ab Januar zweitausendsiebenundzwanzig das reformierte Recht, etwa mit dem Altersvorsorgedepot; bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
Wie genau ist die Schätzung?
Sie rechnet nach der Satzung der VBL und dem Tarifvertrag der kommunalen Kassen, mit gleichbleibendem Entgelt; kirchliche Kassen haben eigene Satzungen. Bonuspunkte und Abschläge bei früherem Rentenbeginn sind nicht enthalten, und das Ergebnis ist ein Betrag vor Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Punkte bis heute, samt Startgutschrift, stehen im Versicherungsnachweis, den Ihre Kasse jährlich schickt. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.

Reden wir
Das nehme ich ins Gespräch mit:
- Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- 0 von 4 Fragen geklärt
- 3.500 € im Monat, Rente ab 67