Gerlach
Termin vereinbaren

Öffentlicher DienstArbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Was die Zusatzversorgung im Alter bringt, was bei einem Wechsel mit ihr geschieht und wie Sie die Lücke schließen.

Ein älterer Gärtner in grüner Arbeitskleidung zeigt einer jungen Kollegin lachend ein frisch bepflanztes Beet im Stadtpark, dahinter alte Bäume, eine Parkbank und ein TeichMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Was Ihre Punkte im Alter bringen

Schätzen

Bisherige Punkte stehen im Versicherungsnachweis Ihrer Kasse.

Zusatzrente im Monat, brutto, geschätzt

522 €

Punkte gesamt
130,55
Davon neu, in 32 Jahren
130,55

Das sind 15 % Ihres heutigen Monatsentgelts.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente ergibt sich, was im Alter fehlt.

Rentenlücke berechnen
Jahre
Jahre
€
Punkte

Unverbindliches Rechenbeispiel bei gleichbleibendem Entgelt. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.

So rechnet die Kasse

Punktemodell

Je jünger Sie sind, desto mehr Punkte bringt derselbe Verdienst.

  • Messbetrag

    4 €

    Monatsrente je Versorgungspunkt

  • Referenzentgelt

    1.000 €

    Monatsentgelt, mal Altersfaktor ein Punkt

  • Beitragsleistung

    4 %

    des Entgelts, so rechnet das Modell

  • Wartezeit

    60 Monate

    Versicherung, bevor Rente gezahlt wird

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln

Wechsel

  • In die Privatwirtschaft

    Die Versicherung bleibt beitragsfrei bestehen, neue Punkte kommen nicht mehr dazu. Eine Übertragung zum neuen Arbeitgeber sieht das Gesetz für die umlagefinanzierte Zusatzversorgung nicht vor.

  • Ins Beamtenverhältnis

    Beamte sind in der Zusatzversorgung nicht versichert, die Punkte bleiben beitragsfrei stehen. Treffen Zusatzrente und Pension später zusammen, wird die Pension beim Bund nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt; die Länder regeln das in eigenen Gesetzen.

  • Zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber

    Hat der neue Arbeitgeber eine andere Kasse, können Überleitungsabkommen die Punkte mitnehmen oder die Zeiten gegenseitig anerkennen. Für die Wartezeit zählen die Zeiten bei diesen Kassen zusammen.

Stand 30.09.2026, maßgeblich ist die Satzung Ihrer Kasse.

Warum trotzdem etwas fehlt

Die Lücke

  • Die Zusatzversorgung kommt zur gesetzlichen Rente dazu. Sie füllt sie nicht mehr auf ein festes Gesamtniveau auf.
  • Das Modell rechnet so, als flössen vier Prozent des Entgelts in die Versorgung.
  • Späte Jahre zählen weniger: mit fünfzig bringt derselbe Verdienst weniger als halb so viele Punkte wie mit zwanzig.
  • Die Zusatzrente ist ein Bruttobetrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung zählt sie als Versorgungsbezug und kann beitragspflichtig sein.

Ihre Lücke zeigen Renteninformation und Versicherungsnachweis zusammen.

Rechnen Sie beides zusammen im Rentenlücken-Rechner.

Wie Sie die Lücke schließen

Wege

Vier Wege, die Zusatzversorgung zu ergänzen.

  • Gefördert
  • Ab 2027

Altersvorsorgedepot

Staatlich gefördert fürs Alter sparen, mit Zulagen oder Steuervorteil. Abschluss ab Januar 2027.

Zum Altersvorsorgedepot
  • Gefördert
  • Bestand

Riester

Wer schon einen Vertrag hat: weiterführen, umstellen oder wechseln.

Zu Riester
  • Über den Arbeitgeber

Entgeltumwandlung

Ein Teil des Bruttogehalts geht in die Altersvorsorge. Den Anbieter legt im öffentlichen Dienst der Tarifvertrag fest.

Zur Betriebsrente
  • Ohne Förderung

Private Rente

Für alle, die neben gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung etwas Eigenes aufbauen wollen.

Zur privaten Rente

Was ich Sie fragen werde

Checkliste

Wer die Antworten kennt, ist im Gespräch schneller fertig. Haken Sie ab, was Sie schon wissen.

0 von 4 geklärt
Antworten per WhatsApp schickenDer Text steht schon drin, Sie ergänzen nur.

Was oft gefragt wird

Fragen

Was ist die Zusatzversorgung?

Wer im öffentlichen Dienst nach Tarif beschäftigt ist, ist in der Regel neben der gesetzlichen Rentenversicherung in einer Zusatzversorgungskasse pflichtversichert: bei Bund und Ländern in der VBL, bei Kommunen und Kirchen in einer kommunalen oder kirchlichen Kasse. Daraus entsteht eine Betriebsrente, die auf Antrag mit der gesetzlichen Rente beginnt.

Seit dem Umbau zum Jahr zweitausendzwei rechnet sie nach einem Punktemodell. Für jedes Kalenderjahr gibt es Versorgungspunkte: ein Zwölftel des Jahresentgelts geteilt durch tausend Euro, mal einem Faktor, der vom Alter abhängt. Im Alter zahlt die Kasse für jeden Punkt vier Euro Monatsrente.

Die Zusatzversorgung kommt zur gesetzlichen Rente dazu, sie füllt sie nicht auf ein festes Gesamtniveau auf. Das Modell rechnet so, als flössen vier Prozent des Entgelts in die Versorgung. Wie viel daraus im Alter wird, hängt davon ab, wie lange und in welchem Alter Sie im öffentlichen Dienst arbeiten.

Wann wird die Zusatzrente gezahlt?

Sobald die gesetzliche Rente beginnt und die Wartezeit erfüllt ist: sechzig Kalendermonate, für die Aufwendungen zur Pflichtversicherung gezahlt wurden. Die Kasse zahlt nur auf Antrag.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Wartezeit gehe?

Die Versicherung bleibt beitragsfrei bestehen, und kommen Sie später zurück in den öffentlichen Dienst, zählen die Monate weiter. Ist die Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz schon unverfallbar, gilt die Wartezeit für diesen Teil als erfüllt. Unverfallbar ist sie, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem einundzwanzigsten Geburtstag endet und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat.

Kann ich mir Beiträge erstatten lassen?

Nur wer beitragsfrei versichert ist und die Wartezeit nicht erfüllt hat, und nur bis zum neunundsechzigsten Geburtstag. Erstattet werden allein die Beiträge, die Sie selbst getragen haben, ohne Zinsen. Mit dem Antrag erlöschen die Rechte aus diesen Zeiten, er lässt sich nicht widerrufen.

Was ist die Startgutschrift?

Wer schon vor dem Umbau zum Punktemodell versichert war, hat die bis dahin erworbenen Ansprüche als Versorgungspunkte gutgeschrieben bekommen. Sie zählen zur Summe der Punkte und stehen im Versicherungsnachweis.

Kann ich über den Arbeitgeber zusätzlich vorsorgen?

Ja, mit einer Entgeltumwandlung. Bei wem, legt der Tarifvertrag fest: für Beschäftigte von Bund und Ländern bei der VBL, außer im Saarland und in Hamburg; im kommunalen Dienst bei den öffentlichen Zusatzversorgungskassen, und der Arbeitgeber kann auch Angebote der Sparkassen-Finanzgruppe oder der Kommunalversicherer bestimmen. Welche Wege Ihr Arbeitgeber anbietet, sagt die Personalabteilung.

Kann ich staatlich gefördert vorsorgen?

Ja. Tarifbeschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit förderberechtigt. Für neue Verträge gilt ab Januar zweitausendsiebenundzwanzig das reformierte Recht, etwa mit dem Altersvorsorgedepot; bestehende Riester-Verträge laufen weiter.

Wie genau ist die Schätzung?

Sie rechnet nach der Satzung der VBL und dem Tarifvertrag der kommunalen Kassen, mit gleichbleibendem Entgelt; kirchliche Kassen haben eigene Satzungen. Bonuspunkte und Abschläge bei früherem Rentenbeginn sind nicht enthalten, und das Ergebnis ist ein Betrag vor Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Punkte bis heute, samt Startgutschrift, stehen im Versicherungsnachweis, den Ihre Kasse jährlich schickt. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Kasse.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
  • 0 von 4 Fragen geklärt
  • 3.500 € im Monat, Rente ab 67