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Risikolebensversicherung

Eine feste Summe für die Menschen, die im Vertrag benannt sind.

Eine Familie im Garten: Die Mutter sitzt lachend im Gras, der Vater hält eine Tasse, das Kleinkind schiebt ein HolzrutschautoMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Die beiden Tarife im Vergleich

Tarife

Der Komfort-Tarif schließt den Standard-Tarif ein. Beide zahlen denselben Fall; der Unterschied liegt darin, wie weit sich der Vertrag später noch ändern lässt.

Standard

Der Einstieg. Die Summe wird bei Vertragsschluss vereinbart und lässt sich regelmäßig dynamisch anheben.

  • Höhe der Todesfallleistung bei Vertragsschluss frei wählbar
  • Auszahlung an die Berechtigten, einkommensteuerfrei
  • Regelmäßige dynamische Erhöhung, ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Erhöhung zu Anlässen wie Heirat, Geburt oder Immobilienerwerb: nein
  • Erhöhte Leistung, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt: nein

Komfort

Dazu die Anlässe, zu denen sich die Summe später ändern lässt, und die befristeten Erhöhungen bei einem Kind oder einem eigenen Zuhause.

  • Höhe der Todesfallleistung bei Vertragsschluss frei wählbar
  • Auszahlung an die Berechtigten, einkommensteuerfrei
  • Regelmäßige dynamische Erhöhung, ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Erhöhung zu Anlässen wie Heirat, Geburt oder Immobilienerwerb
  • Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz6 Monate
  • Kinder-Extra bei Geburt oder Adoption6 Monate, um 25 %
  • Eigenheim-Extra bei Baufreigabe oder Kaufvertrag6 Monate, um 25 %
  • Obergrenze der befristeten Erhöhungen50.000 Euro
  • Erhöhte Leistung, wenn der Tod durch einen Unfall eintrittals Variante wählbar

Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Was jeder Tarif kann

Immer dabei

In beiden Tarifen enthalten, im Standard wie im Komfort.

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Wer soll das Geld erhalten?

    Wer soll im Todesfall Geld erhalten, und wer wird dafür im Vertrag benannt?

  2. Was muss weiterlaufen?

    Welche laufenden Verpflichtungen müssten weiterlaufen, etwa eine Immobilienfinanzierung?

  3. Wie lange soll der Schutz reichen?

    Wie lange soll der Schutz reichen: bis die Kinder eigenes Geld verdienen, bis ein Kredit getilgt ist?

  4. Eine Person oder beide?

    Soll eine Person abgesichert sein oder beide Partner gegenseitig?

  5. Soll die Summe später steigen?

    Sind Anlässe absehbar, zu denen die Summe später steigen soll, etwa eine Heirat, ein Kind oder ein eigenes Zuhause?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wie funktioniert der Vertrag?

Die Risikolebensversicherung zahlt eine bei Vertragsschluss vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Das Geld geht an die Personen, die im Vertrag als berechtigt benannt sind, und kommt bei ihnen einkommensteuerfrei an.

Was leistet die Risikolebensversicherung nicht?

Zwei Dinge sind nicht vorgesehen. Offen gesagt, bevor es überrascht:

  • Kapitalaufbau. Der Vertrag bildet kein Kapital. Nicht versichert.
  • Geld am Ende der Laufzeit. Gezahlt wird nur, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Nicht versichert.
Wonach richtet sich die Höhe der Versicherungssumme?

Danach, was ohne das Einkommen der versicherten Person weiterlaufen müsste. Als Faustzahl gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens; mit Kindern und mit laufenden Krediten liegt der Bedarf darüber. Soll ein Kredit abgesichert werden, orientiert sich die Summe an dem, was davon noch offen ist. Das ist eine Faustzahl und ersetzt die Rechnung für den einzelnen Haushalt nicht.

Wann lässt sich die Versicherungssumme später erhöhen?

Zwei Wege stehen im Vertrag. Die Dynamik hebt Schutz und Beitrag regelmäßig an, ohne dass dafür etwas veranlasst werden muss. Daneben gibt es benannte Anlässe: Heirat, der Erwerb einer Immobilie, die Geburt eines Kindes, der Schritt in die Selbstständigkeit. Welcher Tarif welchen Weg kennt, steht oben bei den beiden Tarifen.

Was bedeutet „ohne erneute Gesundheitsprüfung“?

Bei Vertragsschluss wird nach dem Gesundheitszustand gefragt. Für die vereinbarte Dynamik und für die im Vertrag benannten Anlässe gilt diese Auskunft weiter: Wenn die Summe zu einem dieser Anlässe steigt, wird nicht noch einmal gefragt.

In welchen Lagen kommt eine Risikolebensversicherung in Betracht?

Die Unterlagen der AXA nennen drei: Paare und Familien mit Kindern, Personen mit einem laufenden Kredit oder einer Hypothek, und Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften. Ausdrücklich genannt wird außerdem, dass sich die Frage mit dem Auszug der Kinder nicht erledigt, weil der erreichte Lebensstandard eines Paares an beiden Einkünften hängt.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Risikolebensversicherung
  • Tarif Komfort