Gerlach
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PrivatkundenArbeitskraft und Existenz

Existenzschutz

Knüpft nicht an den Beruf an, sondern an den Körper.

Eine Familie an einem Gemüsestand auf einem Wochenmarkt: die Frau reicht einem Mädchen eine Papiertüte, der Mann daneben lacht; über dem Platz große belaubte Kastanien, ringsum Buchsbaumhecken und helle StadthäuserMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Warum der Beruf egal ist

Auslöser

Unfall

ab 50 %

Invalidität nach einem Unfall

Eine bleibende körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls.

  • Bleibende Invalidität nach einem Unfall
  • Ohne Wartezeit nach Vertragsbeginn

Schwere Krankheit

ab Stadium II

bei einer Krebserkrankung

Die schwere Schädigung eines wichtigen Organs oder eine Krebserkrankung.

  • Schwere Schädigung eines wichtigen Organs
  • Krebs ab Stadium II, Rente befristet nach Stadium
  • Wartezeit nach Vertragsbeginn

Grundfähigkeiten

Der dauerhafte Verlust einer Fähigkeit, die im Alltag gebraucht wird.

  • Fähigkeiten, die im Alltag gebraucht werden
  • Unabhängig von Beruf und Ausbildung
  • Wartezeit nach Vertragsbeginn

Pflegebedürftigkeit

ab Pflegegrad 3

in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung.

  • Anerkennung durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Dieselbe Rente wie in den übrigen Fällen
  • Wartezeit nach Vertragsbeginn

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Was abgedeckt ist

Deckung

Enthalten

  • Invalidität nach einem Unfall
  • Schwere Schädigung von Gehirn und zentralem Nervensystem
  • Schwere Schädigung von Herz oder Lunge
  • Schwere Schädigung von Nieren oder Leber
  • Krebserkrankung, mit befristeter Rente
  • Verlust des Sehvermögens
  • Verlust des Hörvermögens
  • Verlust des Sprechvermögens
  • Verlust der Orientierung
  • Schwerwiegende Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Pflegebedürftigkeit
  • Reha-Management nach Unfällen und bei Krankheit
  • Assistance-Leistungen nach Unfällen, vor allem als Service, teils mit Kostenersatz

Nicht versichert

  • Unfallfolgen unterhalb des vereinbarten Invaliditätsgrades
  • Krebserkrankungen unterhalb des vereinbarten Stadiums
  • Eine unbefristete Rente bei Krebs
  • Pflegebedürftigkeit unterhalb des vereinbarten Pflegegrades
  • Krankheit, Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit nach Vertragsbeginn
  • Der Verlust des ausgeübten Berufs, solange keiner dieser Fälle vorliegt

Was sich dazunehmen lässt

Bausteine

Kinder-ExistenzschutzDerselbe Gedanke für ein Kind
  • Sofortzahlung einer halben Jahresrente nach einer schweren Operation an Hirn, Rückenmark, Herz, Niere, Leber oder Lunge; bei Krebs nur, wenn eine solche Operation dazukommt
  • Reha-Management für die schulische und die berufliche Wiedereingliederung
  • Nachhilfegeld bis zu vierzig Euro am Tag, wenn das Kind nach einem Unfall längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen kann
  • Übernahme der Beiträge, wenn der Versicherungsnehmer stirbt und bei Vertragsbeginn jünger als fünfzig war, bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind achtzehn wird
  • Eine Kapitalleistung von zehntausend Euro im Leistungsfall, wenn sie bei Abschluss vereinbart wird
  • In der Variante mit garantierter Beitragsrückzahlung eine einmalige Auszahlung zum Ablauf
Anpassung der RenteSpäter erhöhen, ohne neue Gesundheitsfragen
  • Aktivdynamik: Rente und Beitrag wachsen laufend mit, wenn sie vereinbart ist
  • Erhöhung bei bestimmten Anlässen, etwa Heirat oder Geburt eines Kindes
  • Passivdynamik: die Rente steigt auch dann weiter, wenn sie bereits gezahlt wird
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
KapitalbausteinEine Summe zusätzlich zur Rente

Zur monatlichen Rente lässt sich bei Abschluss eine einmalige Kapitalleistung dazunehmen. Sie wird im Leistungsfall zusätzlich zur Rente gezahlt, bei Krebs ab einem bestimmten Stadium.

BerufsunfähigkeitsschutzDie Option auf eine Ergänzung

Wer bei Abschluss eines Existenzschutzes für Erwachsene keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, bekommt eine beitragsfreie Option dazu: Innerhalb von fünf Jahren, spätestens bis zum fünfundvierzigsten Lebensjahr, lässt sich der Vertrag um einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die garantierte Berufsunfähigkeitsrente aus dieser Option beträgt höchstens tausend Euro im Monat.

Beide Verträge messen dann Verschiedenes und schließen sich nicht aus: der eine den Zustand des Körpers, der andere die Ausübung des Berufs.

Welcher Vertrag wofür

Körper oder Beruf

Beide Verträge können nebeneinander bestehen, und keiner ersetzt den anderen.

  • Benannte Schädigung

Existenzschutz

Zahlt, wenn eine im Vertrag benannte Schädigung ärztlich festgestellt ist, gleich welcher Beruf. Geht nur der Beruf nicht mehr, zahlt er nicht.

  • Der zuletzt ausgeübte Beruf

Berufsunfähigkeit

Zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem vereinbarten Grad nicht mehr ausgeübt werden kann, gleich woran das liegt.

Zur Berufsunfähigkeit

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 6 beantwortet
  1. Für wen soll der Schutz gelten?

    Soll der Schutz für Sie selbst gelten oder für ein Kind?

  2. Welche Kosten laufen weiter?

    Welche laufenden Kosten müssten weiterbezahlt werden, wenn Ihr Einkommen ausfällt?

  3. Bis zu welchem Alter?

    Bis zu welchem Lebensalter soll der Vertrag laufen?

  4. Welche Verträge gibt es schon?

    Bestehen bereits eine Berufsunfähigkeits-, eine Unfall- oder eine Pflegeversicherung, und was decken sie ab?

  5. Gibt es Vorerkrankungen oder einen Pflegegrad?

    Gibt es Vorerkrankungen, oder ist bereits ein Pflegegrad anerkannt?

  6. Soll sich die Rente später erhöhen lassen?

    Soll sich die Rente später ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen lassen?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Warum ist der Beruf hier egal?

Der Existenzschutz knüpft nicht an den Beruf an, sondern an den Körper. Gezahlt wird, wenn eine im Vertrag benannte Schädigung ärztlich festgestellt ist: nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung, beim Verlust einer Grundfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit. Was Sie arbeiten, ob Sie überhaupt arbeiten und wie viel Sie verdienen, spielt dabei keine Rolle.

Weil die Auslöser medizinisch beschrieben sind, steht schon bei Abschluss fest, worauf der Vertrag reagiert. Die Rente läuft dann Monat für Monat, längstens bis zum siebenundsechzigsten Lebensjahr, und unabhängig davon, was gesetzliche oder andere private Verträge im selben Fall zahlen. Bei Krebs ist sie befristet.

Wie ist der Existenzschutz aufgebaut?

Als Baukasten. Den Kern bilden die Leistungsfälle: Unfallfolgen, schwere Krankheiten mit einem eigenen Konzept für Krebs, der Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit, bei neuen Verträgen ab Pflegegrad drei. Die Höhe der Rente wählen Sie innerhalb der Höchstsummen selbst. Dazu lassen sich eine Kapitalleistung zusätzlich zur Rente und eine Dynamik vereinbaren, die die Rente vor und im Leistungsfall steigen lässt.

Wie lange wird bei Krebs gezahlt?

Befristet, je nach Stadium: im Stadium II zwölf Monatsrenten, in den Stadien III und IV sechzig. Erkrankt die versicherte Person neu oder tritt der Krebs wieder auf, wird erneut geleistet. In allen übrigen Leistungsfällen läuft die Rente längstens bis zum siebenundsechzigsten Lebensjahr. Auch im Kinder-Existenzschutz ist die Rente bei Krebs befristet.

Was sind Grundfähigkeiten?

Fähigkeiten, die im Alltag gebraucht werden, unabhängig von Beruf und Ausbildung: sehen, hören, sprechen, sich orientieren, sich bewegen. Der Vertrag zählt sie auf und beschreibt für jede, ab wann sie als verloren gilt. Die Beschreibung im Vertrag entscheidet, nicht das Empfinden im Alltag.

Was bedeutet die Wartezeit?

Ein Zeitraum am Anfang des Vertrages, in dem bei schweren Krankheiten, beim Verlust von Grundfähigkeiten und bei Pflegebedürftigkeit noch keine Leistung fällig wird. Für einzelne Erkrankungen ist sie länger. Bei Unfällen gilt sie nicht. Die genauen Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Warum knüpft der Vertrag an den Pflegegrad an?

Weil die gesetzliche Pflegeversicherung diese Einstufung ohnehin vornimmt und dabei prüft, wie selbstständig jemand noch ist. Der Vertrag übernimmt das Ergebnis, statt eine eigene Skala einzuführen. Für den Leistungsfall zählt damit dieselbe Feststellung, die auch sonst gilt.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Existenzschutz