Unfall
ab 50 %
Invalidität nach einem Unfall
Eine bleibende körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls.
- Bleibende Invalidität nach einem Unfall
- Ohne Wartezeit nach Vertragsbeginn
PrivatkundenArbeitskraft und Existenz
Knüpft nicht an den Beruf an, sondern an den Körper.

Warum der Beruf egal ist
ab 50 %
Invalidität nach einem Unfall
Eine bleibende körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls.
ab Stadium II
bei einer Krebserkrankung
Die schwere Schädigung eines wichtigen Organs oder eine Krebserkrankung.
Der dauerhafte Verlust einer Fähigkeit, die im Alltag gebraucht wird.
ab Pflegegrad 3
in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Was abgedeckt ist
Enthalten
Nicht versichert
Was sich dazunehmen lässt
Zur monatlichen Rente lässt sich bei Abschluss eine einmalige Kapitalleistung dazunehmen. Sie wird im Leistungsfall zusätzlich zur Rente gezahlt, bei Krebs ab einem bestimmten Stadium.
Wer bei Abschluss eines Existenzschutzes für Erwachsene keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, bekommt eine beitragsfreie Option dazu: Innerhalb von fünf Jahren, spätestens bis zum fünfundvierzigsten Lebensjahr, lässt sich der Vertrag um einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die garantierte Berufsunfähigkeitsrente aus dieser Option beträgt höchstens tausend Euro im Monat.
Beide Verträge messen dann Verschiedenes und schließen sich nicht aus: der eine den Zustand des Körpers, der andere die Ausübung des Berufs.
Welcher Vertrag wofür
Beide Verträge können nebeneinander bestehen, und keiner ersetzt den anderen.
Existenzschutz
Zahlt, wenn eine im Vertrag benannte Schädigung ärztlich festgestellt ist, gleich welcher Beruf. Geht nur der Beruf nicht mehr, zahlt er nicht.
Berufsunfähigkeit
Zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem vereinbarten Grad nicht mehr ausgeübt werden kann, gleich woran das liegt.
Zur BerufsunfähigkeitWas ich Sie fragen werde
Für wen soll der Schutz gelten?
Soll der Schutz für Sie selbst gelten oder für ein Kind?
Welche Kosten laufen weiter?
Welche laufenden Kosten müssten weiterbezahlt werden, wenn Ihr Einkommen ausfällt?
Bis zu welchem Alter?
Bis zu welchem Lebensalter soll der Vertrag laufen?
Welche Verträge gibt es schon?
Bestehen bereits eine Berufsunfähigkeits-, eine Unfall- oder eine Pflegeversicherung, und was decken sie ab?
Gibt es Vorerkrankungen oder einen Pflegegrad?
Gibt es Vorerkrankungen, oder ist bereits ein Pflegegrad anerkannt?
Soll sich die Rente später erhöhen lassen?
Soll sich die Rente später ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen lassen?
Was oft gefragt wird
Der Existenzschutz knüpft nicht an den Beruf an, sondern an den Körper. Gezahlt wird, wenn eine im Vertrag benannte Schädigung ärztlich festgestellt ist: nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung, beim Verlust einer Grundfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit. Was Sie arbeiten, ob Sie überhaupt arbeiten und wie viel Sie verdienen, spielt dabei keine Rolle.
Weil die Auslöser medizinisch beschrieben sind, steht schon bei Abschluss fest, worauf der Vertrag reagiert. Die Rente läuft dann Monat für Monat, längstens bis zum siebenundsechzigsten Lebensjahr, und unabhängig davon, was gesetzliche oder andere private Verträge im selben Fall zahlen. Bei Krebs ist sie befristet.
Als Baukasten. Den Kern bilden die Leistungsfälle: Unfallfolgen, schwere Krankheiten mit einem eigenen Konzept für Krebs, der Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit, bei neuen Verträgen ab Pflegegrad drei. Die Höhe der Rente wählen Sie innerhalb der Höchstsummen selbst. Dazu lassen sich eine Kapitalleistung zusätzlich zur Rente und eine Dynamik vereinbaren, die die Rente vor und im Leistungsfall steigen lässt.
Befristet, je nach Stadium: im Stadium II zwölf Monatsrenten, in den Stadien III und IV sechzig. Erkrankt die versicherte Person neu oder tritt der Krebs wieder auf, wird erneut geleistet. In allen übrigen Leistungsfällen läuft die Rente längstens bis zum siebenundsechzigsten Lebensjahr. Auch im Kinder-Existenzschutz ist die Rente bei Krebs befristet.
Fähigkeiten, die im Alltag gebraucht werden, unabhängig von Beruf und Ausbildung: sehen, hören, sprechen, sich orientieren, sich bewegen. Der Vertrag zählt sie auf und beschreibt für jede, ab wann sie als verloren gilt. Die Beschreibung im Vertrag entscheidet, nicht das Empfinden im Alltag.
Ein Zeitraum am Anfang des Vertrages, in dem bei schweren Krankheiten, beim Verlust von Grundfähigkeiten und bei Pflegebedürftigkeit noch keine Leistung fällig wird. Für einzelne Erkrankungen ist sie länger. Bei Unfällen gilt sie nicht. Die genauen Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen.
Weil die gesetzliche Pflegeversicherung diese Einstufung ohnehin vornimmt und dabei prüft, wie selbstständig jemand noch ist. Der Vertrag übernimmt das Ergebnis, statt eine eigene Skala einzuführen. Für den Leistungsfall zählt damit dieselbe Feststellung, die auch sonst gilt.

Das nehme ich ins Gespräch mit: