Komfort
Rücktritt, Abbruch und Stornokosten.
- Reiserücktritt und Reiseabbruch
- Stornokosten bis zur vereinbarten Summe
- Reiseassistance mit Hotline und App
- Quarantänekosten

Absage oder auch unterwegs
Der Komfort-Tarif deckt Rücktritt und Abbruch. Der Premium-Tarif nimmt dazu auf, was während der Reise schiefgehen kann.
Rücktritt, Abbruch und Stornokosten.
Dazu Gepäck, Unfall und Sport.
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Was jeder Tarif kann
In beiden Tarifen enthalten, in Komfort wie in Premium.
Reiserücktritt
Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten wird.
Reiseabbruch
Die Kosten, wenn eine begonnene Reise vorzeitig endet.
Quarantäne
Die Kosten einer Quarantäne.
Reiseassistance
Mit Hotline und App.
Welcher Vertrag wofür
Die Reiseversicherung trägt die Kosten rund um Rücktritt und Abbruch. Die Behandlung im Ausland zahlt die Auslandskrankenversicherung.
Reiseversicherung
Stornokosten, wenn die Reise nicht stattfindet, und die Folgen eines Abbruchs.
Schutz im Ausland
Behandlung, Medikamente und Krankentransport bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall.
Zum Schutz im AuslandWas ich Sie fragen werde
Wie hoch ist der Reisepreis?
Wie hoch ist der Reisepreis? Er bestimmt, welche Stornosumme reichen muss.
Einmal oder regelmäßig?
Reisen Sie einmal im Jahr oder regelmäßig? Danach richtet sich der Vertrag.
Wie aktiv wird die Reise?
Wohin geht es, und wie aktiv wird es? Für Sport gibt es einen eigenen Einschluss.
Wertvolles Gepäck?
Ist Gepäck dabei, dessen Verlust wehtut?
Gibt es Auslandskrankenschutz?
Besteht schon eine Auslandskrankenversicherung? Die Reiseversicherung ersetzt sie nicht.
Was oft gefragt wird
Der Schaden bei einer abgesagten Reise entsteht nicht auf der Reise, sondern davor. Flug, Hotel und Mietwagen sind bezahlt oder zumindest verbindlich gebucht, und wer kurzfristig absagt, bekommt selten alles zurück.
Die Reiseversicherung deckt genau diesen Fall. Sie übernimmt Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten wird, und sie greift auch dann, wenn eine begonnene Reise abgebrochen werden muss.
Der Rücktritt betrifft die Reise, die gar nicht angetreten wird; dann geht es um Stornokosten. Der Abbruch betrifft die Reise, die vorzeitig endet; dann geht es um die Kosten, die dadurch entstehen.
Vier Punkte gehören nicht dazu:
Bestimmte, im Vertrag benannte Gründe, etwa eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Unfall. Welche Gründe im Einzelnen zählen und welche Nachweise nötig sind, steht in den Bedingungen; das klären wir vor dem Abschluss.
Nach Angaben der Unterlage ja, und zwar in beiden Tarifen.

Das nehme ich ins Gespräch mit: