Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben. Deckt Schäden bei anderen, nie am eigenen Roller.
Enthält
- Personenschäden im Straßenverkehr
- Sachschäden im Straßenverkehr
- Vermögensschäden im Straßenverkehr
- Deckung bis hundert Millionen Euro
- Je geschädigter Person bis fünfzehn Millionen Euro
- Versicherungskennzeichen inbegriffen

