Gerlach
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PrivatkundenFahrzeuge

Rollerversicherung

Für Mofa, Moped, Mokick und Roller. Mit Versicherungskennzeichen statt Zulassung.

Ein junger Mann schiebt lachend ein graues Mofa auf einen Hauseingang zu, in der Tür begrüßt ihn ein FreundMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Pflicht, Teilkasko nach Wahl

Stufen

Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben. Deckt Schäden bei anderen, nie am eigenen Roller.

Enthält

  • Personenschäden im Straßenverkehr
  • Sachschäden im Straßenverkehr
  • Vermögensschäden im Straßenverkehr
  • Deckung bis hundert Millionen Euro
  • Je geschädigter Person bis fünfzehn Millionen Euro
  • Versicherungskennzeichen inbegriffen

Teilkasko

Schäden am eigenen Roller, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Alles aus Haftpflicht, dazu

  • Diebstahl
  • Sturm
  • Hagel
  • Selbstbeteiligung hundertfünfzig Euro je Schadenfall

Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Wie schnell fährt er?

    Wie schnell fährt das Fahrzeug? Danach richten sich Führerschein und Mindestalter.

  2. Liegt die Betriebserlaubnis vor?

    Liegt die allgemeine Betriebserlaubnis vor?

  3. Soll die Teilkasko dazukommen?

    Soll die Teilkasko dazukommen?

  4. Wo steht er nachts?

    Wo steht der Roller nachts, und wie ist er gesichert?

  5. Ab wann soll es losgehen?

    Ab wann soll der Schutz laufen? Das Versicherungsjahr der Kleinkrafträder beginnt im März.

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Brauche ich eine Zulassung?

Nein. Für diese Fahrzeuge genügt eine allgemeine Betriebserlaubnis zusammen mit einer Haftpflichtversicherung. Der Nachweis ist das Versicherungskennzeichen.

Was ist der Unterschied zwischen Mofa, Moped und Roller?

Die Geschwindigkeit und der Führerschein. Ein Mofa fährt bis fünfundzwanzig Stundenkilometer und ist ab fünfzehn Jahren mit Prüfbescheinigung erlaubt. Moped und Mokick fahren bis fünfundvierzig und verlangen mindestens die Klasse AM. Der Roller hat die typische Bauweise mit Durchstieg und fährt ebenfalls bis fünfundvierzig, ebenfalls mit der Klasse AM.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Er beginnt, sobald Sie das Versicherungskennzeichen erwerben. Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder startet jedes Jahr am ersten März und endet Ende Februar des folgenden Jahres.

Was deckt die Teilkasko am Roller?

Schäden am eigenen Fahrzeug, auf die Sie keinen Einfluss haben, also Diebstahl sowie Sturm und Hagel. Je Schadenfall bleibt eine Selbstbeteiligung von hundertfünfzig Euro.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Rollerversicherung
  • Stufe Haftpflicht