Gerlach
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PrivatkundenHaus und Wohnen

Elementarschäden

Ein Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Für Eigentümer und für Mieter.

Ein Mann kniet im strömenden Regen an einer grünen Regentonne am Haus und leuchtet mit einer Taschenlampe hinein, eine Frau hält lachend einen Schirm über ihnMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Deckung

Gedeckte Naturgefahren

Enthalten

  • Überschwemmung des Grundstücks, auch nach Starkregen
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Wo der Baustein Grenzen hat

  • Es gibt ihn nur zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
  • Über die Hausratversicherung nur die Sachen, nicht das Gebäude
  • Über die Wohngebäudeversicherung nur das Gebäude, nicht die Sachen

In welchen Vertrag er gehört

Gebäude oder Hausrat

Der Baustein reicht so weit wie der Vertrag, in dem er steht. Wer im eigenen Haus wohnt, kann ihn in beiden vereinbaren.

  • Eigentümer

Wohngebäude

Wasser von außen, Rückstau und Erdbeben am Gebäude selbst.

Zur Wohngebäudeversicherung
  • Mieter
  • Eigentümer

Hausrat

Dieselben Gefahren für Möbel, Elektrogeräte und alles Übrige in der Wohnung.

Zur Hausratversicherung

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 4 beantwortet
  1. Eigentum oder Miete?

    Gehört Ihnen das Gebäude, oder wohnen Sie zur Miete? Danach richtet sich, welcher Vertrag den Baustein trägt.

  2. Gebäude, Hausrat oder beides?

    Soll das Gebäude abgesichert sein, der Hausrat oder beides?

  3. Welche Verträge laufen schon?

    Welche Verträge laufen schon, und tragen sie den Baustein bereits?

  4. Stand dort schon einmal Wasser?

    Wie liegt das Grundstück, und stand dort schon einmal Wasser?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Was zählt zu den Elementargefahren?

Überschwemmung des Grundstücks, auch nach Starkregen, Rückstau, Erdbeben und Vulkanausbruch. Schneedruck, Lawinen und ein naturbedingter Erdrutsch sind schon im Grundschutz beider Verträge enthalten. Das Wasser aus einem gebrochenen Rohr im Haus ist etwas anderes: ein Leitungswasserschaden, kein Elementarschaden.

Brauche ich das ohne Fluss in der Nähe?

Überschwemmung droht nicht nur am Fluss, Starkregen kann jedes Grundstück treffen. Steht das Wasser erst im Keller, muss er trockengelegt werden, Wände werden neu verputzt, und auch Waschmaschine und Trockner nehmen Schaden.

Ist der Elementarschutz eine eigene Versicherung?

Nein. Er ist ein Baustein, der in die Wohngebäude- oder in die Hausratversicherung hineingenommen wird. Ohne einen dieser Verträge gibt es ihn nicht.

Brauchen Mieter das auch?

Wenn der eigene Hausrat abgesichert sein soll, ja. Das Gebäude ist Sache des Eigentümers, die Möbel, Elektrogeräte und übrigen Sachen in der Wohnung sind es nicht.

Warum ist das nicht von Anfang an enthalten?

Weil der Grundschutz beider Verträge diese Gefahren nicht trägt, nur Schneedruck, Lawinen und einen naturbedingten Erdrutsch. Der Baustein wird gesondert vereinbart und gesondert bezahlt. Ob er für Ihr Grundstück passt, klären wir im Gespräch.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Sie ist wählbar, im Wohngebäude wie im Hausrat, und der Baustein lässt sich auch ohne Selbstbeteiligung vereinbaren. Welche Stufe passt, klären wir im Gespräch.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Elementarschäden