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Waldversicherung

Für den Waldbestand bei Brand und Sturm, dazu die Haftpflicht des Waldbesitzers.

Eine Frau mit Notizbuch legt im lichten Laubwald die Hand an einen Buchenstamm und blickt lächelnd in die BaumkronenMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Was versichert ist

Deckung

Enthalten

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Sturm und Schneedruck oder Schneebruch
  • Stehender Bestand und bereits geschlagenes Holz, auf Wunsch Weihnachtsbaumkulturen
  • Abräum- und Feuerlöschkosten bei Brand, soweit vereinbart
  • Haftpflicht aus Besitz und Bewirtschaftung des Waldes
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Arbeitsmaschinen und Geräte, die weder zulassungs- noch versicherungspflichtig sind
  • Umwelthaftpflicht, etwa beim Lagern von Diesel, Dünge- oder Spritzmitteln
  • Umweltschäden an Arten, Lebensräumen, Gewässern und Böden, als Grunddeckung

Wo der Schutz Grenzen hat

  • Gefahren, die nicht ausdrücklich vereinbart sind
  • Die Sturmversicherung allein, ohne Haftpflicht- oder Brandversicherung
  • Einzelne geworfene oder gebrochene Stämme bei der Entschädigung nach Hektar

Brand, Sturm und Haftpflicht

Bausteine

WaldbrandAusgleich für den verlorenen Bestand
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Nebenrisiken wie Abräum- und Feuerlöschkosten
WaldsturmPauschale Entschädigung nach Sturm
  • Sturm
  • Schneedruck und Schneebruch
Waldbesitzer-HaftpflichtWenn im Wald etwas passiert
  • Prüfung des Anspruchs und Abwehr unbegründeter Forderungen
  • Zahlung bei begründeten Forderungen
  • Umweltschadensversicherung als Grunddeckung

Was ich Sie fragen werde

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0 von 5 beantwortet
  1. Welche Baumarten stehen dort?

    Wie groß ist die Fläche, und wie setzt sich der Bestand nach Baumarten und Altersklassen zusammen?

  2. Führen Straßen oder Wege am Wald entlang?

    Führen öffentliche Straßen, Wander- oder Waldwege an oder durch die Fläche?

  3. Welche Teile sollen es sein?

    Welche Teile sollen es sein: Brand, Sturm, Haftpflicht? Sturm gibt es nur zusammen mit einem der beiden anderen.

  4. Gibt es ein Betriebswerk?

    Gibt es ein gültiges Betriebswerk, also eine Forsteinrichtung?

  5. Läuft schon ein Vertrag?

    Besteht bereits ein Vertrag, und wann läuft er aus?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Was deckt eine Waldversicherung?

Die Waldversicherung der AXA hat drei Teile. Die Waldbrandversicherung greift bei Brand, Blitzschlag und Explosion, die Waldsturmversicherung bei Sturm und bei Schneedruck oder Schneebruch. Die Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung trägt die Ansprüche anderer, die aus dem Besitz und der Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

Wonach richtet sich die Versicherungssumme bei Brand?

Nach Baumart und Alter des Bestands. Hergeleitet wird sie nach den anerkannten Grundsätzen der Waldwertrechnung, und sie orientiert sich am Bestandswert, den der Wald bei Vertragsabschluss hat.

Was wird nach einem Brand gezahlt?

Nach einem Brand wird die vereinbarte Summe gezahlt, als Ausgleich für den Vermögensverlust. Gemeint ist, was in den Wald gesteckt wurde und nicht mehr zurückkommt: frühere Kulturkosten, weitere waldbauliche Maßnahmen und der entgangene Zuwachs an Holz.

Zusätzlich zahlt die Versicherung aus den vereinbarten Nebenrisiken, etwa Abräum- und Feuerlöschkosten.

Was gilt bei der Sturmversicherung?

Die Waldsturmversicherung gibt es nur zusammen mit der Waldbesitzer-Haftpflicht- oder der Waldbrandversicherung. Entschädigt wird wahlweise je Festmeter Schadenholz oder je Hektar Sturmschadenfläche, und der Erlös aus dem Verkauf des Sturmholzes bleibt ohne Abzug beim Waldbesitzer.

Wie wird ein Sturmschaden entschädigt?

Je nach gewähltem Modell. Nach Festmeter ergibt sich die Entschädigung aus der Menge an Sturmholz, die nach dem Einkommensteuergesetz gemeldet und von der Finanzbehörde bestätigt ist, mal dem vereinbarten Betrag je Festmeter. Nach Hektar wird gezahlt, wenn der Bestockungsgrad durch den Sturm unter null Komma vier fällt; einzelne geworfene oder gebrochene Stämme zählen dabei nicht.

Wofür braucht ein Waldbesitzer eine Haftpflicht?

Passiert bei Forstarbeiten, auf Waldwegen oder an der Grenze zur Bebauung etwas, muss der Waldbesitzer mit Schadenersatzforderungen rechnen, etwa wegen einer verletzten Verkehrssicherungspflicht oder durch Arbeitsmaschinen und Geräte, die weder zulassungs- noch versicherungspflichtig sind.

Gibt es nach einem Waldbrand staatliche Hilfe?

In einzelnen Bundesländern unterstützt eine Beihilfe den betroffenen Waldbesitzer zusätzlich. Auskunft geben die zuständigen Forstämter.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Waldversicherung