Gerlach
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PrivatkundenHaus und Wohnen

Glasversicherung

Für das Glas an Gebäude und Mobiliar, vom Fenster bis zum Ceranfeld.

Eine Frau putzt lächelnd eine große Glastür im Wintergarten, im Spiegelbild der Scheibe ist eine Hecke zu sehen, ringsum stehen GrünpflanzenMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Deckung

Versicherte Glasflächen

Enthalten

  • Fenster- und Türverglasung
  • Verglasung von Dächern, Wintergärten, Balkonen und Terrassen
  • Duschkabinen und Glaswaschtische
  • Mobiliarverglasung an Schränken, Vitrinen und Bildern, dazu Glasplatten
  • Spiegel und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
  • Glaskeramikkochflächen, samt Elektronik, wenn die Platte nicht einzeln zu tauschen ist
  • Abdeckungen von Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Aquarien und Terrarien in der Wohnung
  • Gewächshaus und kleine Nebengebäude auf dem Grundstück
  • Abdeckungen von Schwimmbädern auf dem Grundstück
  • Künstlerisch bearbeitete Scheiben, Spiegel und Platten, in Grenzen
  • Notverglasung und Entsorgung
  • Kosten für Gerüste, Kräne, Rahmen und Anstriche, in Grenzen

Nicht versichert

  • Scheiben und Platten elektronischer Geräte wie Fernseher, Computer oder Telefon

Was oft zusammengehört

Ihr BOXflex-Paket

bis zu20%

Ab dem zweiten BOXflex-Vertrag gibt es einen Bündelbonus: bis zu 4 % je weiterem Vertrag, insgesamt bis zu 20 %.

Verträge für Ihr Paket
Diese SeiteGlas­versicherungDie Scheiben in Haus und Wohnung.Fest im Paket
Alle neun Verträge

1 Vertragnoch kein Bündelbonus

  • 2 Verträge: bis zu 4 %
  • 3 Verträge: bis zu 8 %
  • 4 Verträge: bis zu 12 %
  • 5 Verträge: bis zu 16 %
  • ab 6 Verträge: bis zu 20 %

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Wählbar im eigenen Vertrag

Bausteine

GebäudeverglasungWas fest zum Haus gehört
  • Scheiben von Fenstern, Türen, Balkonen und Terrassen
  • Wintergärten, Veranden, Glasdächer und Brüstungen
  • Duschkabinen, Glasbausteine und Profilbaugläser
MobiliarverglasungGlas an Möbeln und Einrichtung
  • Scheiben von Schränken, Vitrinen und Bildern
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegel und Glasplatten
  • Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
Bestleistungs-GarantieDie bessere Leistung eines anderen

Zahlt ein anderer Versicherer in einem marktüblichen Tarif für Ihren Schaden, gilt dessen Leistung unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem Vertrag. Dazu kommt, was Ihr direkter Vorvertrag abgesichert hatte. Ausgenommen ist, was sich gegen zusätzlichen Beitrag hätte versichern lassen.

Was die anderen Verträge tragen

Glas anderswo

Hausrat und Wohngebäude zahlen beim Glas nur, wenn eine ihrer Gefahren den Schaden verursacht. Die Glasversicherung knüpft am Bruch an, am Gebäude wie am Mobiliar.

  • Mobiliar

Hausrat

Glas an Möbeln nur bei einer versicherten Gefahr, etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm.

Zur Hausratversicherung
  • Gebäude

Wohngebäude

Fest verbautes Glas ebenfalls nur bei einer versicherten Gefahr. Ein Missgeschick gehört im Grundschutz nicht dazu.

Zur Wohngebäudeversicherung

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Welches Glas soll versichert sein?

    Soll die Gebäudeverglasung, die Mobiliarverglasung oder beides versichert sein?

  2. Ceranfeld oder Wintergarten?

    Gibt es ein Ceranfeld, einen Wintergarten oder ein Glasdach?

  3. Gibt es ein Aquarium oder Terrarium?

    Stehen Aquarien oder Terrarien in der Wohnung?

  4. Gibt es Photovoltaik am Haus?

    Gibt es eine Solar- oder Photovoltaikanlage am Haus? Ihre Abdeckungen sind mitversichert.

  5. Welche Verträge laufen schon?

    Welche Verträge laufen bereits, und was tragen sie an Glas schon?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Was versichert die Glasversicherung?

Glas steckt im Haushalt an vielen Stellen: in Fenstern und Türen, in der Duschkabine und im Wintergarten, in Schränken und Spiegeln und im Ceranfeld. Die Glasversicherung schützt gegen den Bruch dieser Glas- und Kunststoffscheiben, am Gebäude wie am Mobiliar.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung?

Gebäudeverglasung ist fest montiert: Fenster, Türen, Duschkabinen, Balkone und Terrassen, Glasdächer, Wintergärten. Mobiliarverglasung sitzt an Möbeln und Einrichtung: Schränke, Vitrinen, Bilder, Spiegel, Glasplatten, Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten. Dazu kommen Sonderfälle wie Aquarien, Terrarien und Glaskeramikkochfelder.

Brauche ich dafür eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Nein. Die Glasversicherung ist ein eigener Vertrag und lässt sich auch einzeln abschließen. Wer schon eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hat, klärt im Gespräch, was diese beim Glas bereits trägt.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich selbst unachtsam war?

Der Tarif verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wer die Scheibe durch eigene Unachtsamkeit zerstört, verliert den Schutz dadurch also nicht.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Das lässt sich wählen. Der Vertrag kann ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden oder mit einer festen Selbstbeteiligung.

Wird nur die Scheibe bezahlt oder auch der Einbau?

Ersetzt wird die Scheibe. Dazu kommen die Notverglasung und die Entsorgung, und in Grenzen auch Gerüste und Kräne, Rahmen, Mauerwerk und Anstriche.

Ist ein Kratzer im Glas ein Schaden im Sinne des Vertrags?

Versichert ist der Bruch des Glases. Ein Kratzer allein ist kein Bruch. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, regeln die Versicherungsbedingungen.

Wo hören andere Verträge beim Glas auf?

Die Hausratversicherung ersetzt Glas nur dann, wenn der Schaden auf eine ihrer versicherten Gefahren zurückgeht, also auf Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Fällt ein Gegenstand auf den Glastisch, ist das keine dieser Gefahren.

Die Wohngebäudeversicherung trägt das fest verbaute Glas ebenfalls nur bei einer versicherten Gefahr, etwa bei Feuer, Sturm oder in Grenzen bei Vandalismus. Ein Missgeschick im Haushalt gehört im Grundschutz nicht dazu.

Die Privathaftpflicht hilft beim eigenen Glas nicht, denn sie zahlt für Schäden, die Sie anderen zufügen. Genau diese Lücke schließt die Glasversicherung: Sie kommt für den Bruch auf, ohne dass es auf eine bestimmte Gefahr wie Feuer oder Sturm ankommt.

Die Glasversicherung ist ein eigener Vertrag. Sie lässt sich auch ohne Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung daneben abschließen, und Gebäude- und Mobiliarverglasung werden darin einzeln oder zusammen gewählt.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Glasversicherung