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Die Fonds-Rente. Eine breite Auswahl an Fonds und börsengehandelten Indexfonds, selbst zusammengestellt oder als gemanagtes Portfolio übernommen. Nachhaltige Fonds sind wählbar.
PrivatkundenAltersvorsorge
Für alle, die neben der gesetzlichen Rente etwas Eigenes aufbauen wollen.

Drei Wege in dieselbe Rente
Sie unterscheiden sich darin, wie das Geld bis zum Rentenbeginn angelegt wird.
Die Fonds-Rente. Eine breite Auswahl an Fonds und börsengehandelten Indexfonds, selbst zusammengestellt oder als gemanagtes Portfolio übernommen. Nachhaltige Fonds sind wählbar.
Die Fonds-Rente für alle, die nur nachhaltig anlegen wollen: das Geld fließt ausschließlich in nachhaltige Fonds.
Die Kombination: ein Teil in der sicheren Anlage des Versicherers, ein Teil frei angelegt, mit einer Garantie auf einen Teil der eingezahlten Beiträge. In zwei Ausprägungen erhältlich.
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Drei Schichten der Vorsorge
Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten geordnet. Sie unterscheiden sich darin, wer fördert, wie fest das Geld gebunden ist und wie im Alter besteuert wird.
Die geförderte Grundversorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rente, die berufsständischen Versorgungswerke und die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.
Die geförderte Zusatzversorgung. Gefördert wird über Zulagen oder über den Arbeitgeber, dafür ist der Zugang an Voraussetzungen geknüpft.
Dieser Vertrag
Vorsorge aus bereits versteuertem Einkommen. Keine staatliche Förderung, dafür auch keine der Auflagen, die daran hängen.
Einordnung nach dem Alterseinkünftegesetz, allgemeine Darstellung ohne Bezug auf einen bestimmten Vertrag. Stand 6. September 2026.
Was der Vertrag regelt
Enthalten
Nicht vorgesehen
Was Sie vorher vereinbaren
Die Option richtet sich an die Phase, in der die Kurse fallen, und nicht an den Vertragsbeginn. Sie überträgt das Fondsvermögen ganz oder zu einem Teil ins Sicherungsvermögen des Versicherers.
Für bereits realisierte Gewinne gibt es dieselbe Möglichkeit gesondert. Solange der Teil dort liegt, folgt er nicht den Kursen; der Weg zurück in die Fonds ist nach einer Prüfung durch den Versicherer möglich.
Wer nach einer Wartezeit berufsunfähig wird, muss die Beiträge nicht weiter selbst tragen: der Versicherer übernimmt sie, und die Vorsorge läuft weiter. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht vorgesehen.
Der Baustein ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Er hält diesen einen Vertrag am Leben und zahlt kein Einkommen.
Was sie vom Depot unterscheidet
Dieselben Fonds können direkt im Depot liegen oder in einem Versicherungsvertrag.
Private Rente
Während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer, am Ende auf Wunsch eine Rente, solange Sie leben. Dafür eigene Kosten und Bedingungen.
Depot
Die Fondsanteile gehören Ihnen unmittelbar, und das Geld ist freier verfügbar. Auf Gewinne fällt Abgeltungssteuer an, auch beim Umschichten.
Zum DepotWas ich Sie fragen werde
Rente oder Kapital?
Soll später eine lebenslange Rente fließen oder ein Betrag verfügbar sein?
Muss der Vertrag beweglich bleiben?
Wie flexibel muss der Vertrag bleiben, wenn sich Einkommen oder Lebenssituation ändern?
Welche Verträge laufen schon?
Welche Verträge laufen bereits, und was ist darin für das Alter vorgesehen?
Wie viel Schwankung ist auszuhalten?
Wie viel Schwankung ist auszuhalten? Davon hängt ab, ob eine fondsgebundene Variante in Frage kommt.
Sollen Hinterbliebene abgesichert sein?
Sollen Hinterbliebene abgesichert sein, und in welchem Umfang?
Wer stellt die Anlage zusammen?
Soll die Anlage selbst zusammengestellt oder abgegeben werden?
Geht auch eine geförderte Vorsorge?
Ist eine geförderte Vorsorge möglich, also über den Arbeitgeber oder über Zulagen?
Was oft gefragt wird
Die private Rentenversicherung sammelt über die Jahre Kapital an und zahlt es später aus, entweder als lebenslange monatliche Rente, als einmaligen Betrag oder als Kombination aus beidem. Die Entscheidung darüber fällt in aller Regel erst kurz vor dem Rentenbeginn.
Wie das Kapital angelegt wird, ist eine zweite Frage. Bei der AXA gibt es dafür eine fondsgebundene Variante ohne Beitragsgarantie und eine Mischform, die einen Teil der Beiträge garantiert.
Er gibt an, wie viel monatliche Rente je angespartem Kapitalbetrag gezahlt wird. Ob er bereits bei Vertragsschluss garantiert wird oder erst zum Rentenbeginn feststeht, ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den Angeboten.
Bei Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung gelten unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer Mindestlaufzeit und einem Mindestalter, günstigere Regeln.
Die Beiträge werden in Investmentfonds angelegt, und der Wert des angelegten Teils folgt dem Wert dieser Fonds: steigen die Kurse, steigt er, fallen sie, fällt er. Ob und welche Garantien daneben gelten, hängt vom gewählten Tarif ab.
Innerhalb einer fondsgebundenen Variante ist die Anlage nicht festgelegt. Sie lässt sich aus einzelnen Fonds und börsengehandelten Indexfonds zusammenstellen oder als gemanagte Lösung übernehmen, und sie lässt sich später wechseln. Auch der Beitrag ist nicht auf Dauer festgeschrieben: er kann angepasst und bei ausreichenden Vertragswerten eine Zeit lang ausgesetzt werden.
Der Teil des Vermögens, den der Versicherer nach gesetzlichen Vorgaben getrennt und vorsichtig anlegt, um zugesagte Leistungen zu bedecken. Wer Fondsanteile dorthin überträgt, tauscht die Aussicht auf Kursgewinne gegen Beständigkeit.
Der Unterschied zu einem Sparplan im Depot liegt im lebenslangen Teil. Eine Rente zahlt, solange Sie leben, und deckt damit ein Risiko ab, das sich nicht selbst verwalten lässt: dass das Geld vor dem Lebensende ausgeht.
Beides zusammen macht den Unterschied zu einem Depot aus: eine Anlage am Kapitalmarkt, verpackt in einen Versicherungsvertrag. Während der Laufzeit fällt auf Gewinne keine Abgeltungssteuer an, auch nicht auf Gewinne beim Umschichten, und in unruhigen Phasen lässt sich Erreichtes ins Sicherungsvermögen des Versicherers holen. Dafür ist das Geld in einem Vertrag gebunden, der eigene Kosten und eigene Bedingungen hat. Beides steht in den Angebotsunterlagen und gehört vor der Unterschrift gelesen.

Das nehme ich ins Gespräch mit: