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FirmenkundenSpezielle Versicherungen

Luftfahrtversicherung

Haftpflicht, Kasko und Unfall für Halter, dazu die Piloten-Versicherung für alle, die fremde Maschinen fliegen.

Luftfahrtversicherung: Eine Pilotin macht auf dem Graslandeplatz den Vorflugcheck an einem Kleinflugzeug, ein Mann hält den PropellerMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Eigene oder fremde Maschine

Zwei Wege

Eigene Maschine

Luftfahrtversicherung

Für Halter, Unternehmen, Flugschulen und Vereine.

  • Halter-Haftpflicht, eine Pflichtversicherung
  • Passagier-Haftpflicht, oder beide zusammen als CSL
  • Kasko für das Luftfahrzeug selbst
  • Piloten-Unfallversicherung

Fremde Maschine

Piloten-Versicherung

Für Charterer, Fluglehrer, Prüfer und Flugschüler auf fremden Maschinen.

  • Selbstbeteiligung eines Kaskoschadens bis zur vereinbarten Summe
  • Unfallversicherung bei Invalidität und Tod
  • Rechtsschutz im Luftfahrtbereich

Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.

Was sich versichern lässt

Deckung

Versicherbar

  • Ein- und zweimotorige Luftfahrzeuge mit Kolbenmotor
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Motorsegler
  • Segelflugzeuge, auch mit Hilfstriebwerk
  • Ballone
  • Luftsportgeräte wie Fall- und Gleitschirme, Hänge- und Paragleiter
  • Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge
  • Besondere Luftfahrzeuge wie Oldtimer oder Experimentals

Grenzen der Piloten-Versicherung

  • Keine Kasko für das Luftfahrzeug, nur die Selbstbeteiligung eines Kaskoschadens
  • Nur für Motorflugzeuge mit Kolbenmotor, Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge
  • Schutz nur vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeugs

Haftpflicht, Kasko und Unfall

Bausteine

Halter-HaftpflichtWas der Betrieb anderen antut
  • Personenschäden
  • Sachschäden
Passagier-HaftpflichtWer mitfliegt
  • Mitfliegende Personen
  • Deren Reisegepäck
CSLBeide Haftpflichten in einem

Das Combined Single Limit verbindet Halter- und Passagier-Haftpflicht in einem Baustein, mit einer höheren pauschalen Deckungssumme.

KaskoDas Luftfahrzeug selbst
  • Verlust
  • Beschädigung
Piloten-UnfallWenn Menschen an Bord verletzt werden
  • Invalidität
  • Tod
Piloten-VersicherungFür fremde Maschinen
  • Kasko-Selbstbeteiligung bis zur vereinbarten Summe
  • Unfall bei Invalidität und Tod, dazu kosmetische Operationen und Bergung
  • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Luftfahrtbereich

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Welches Luftfahrzeug ist es?

    Welches Luftfahrzeug soll versichert werden oder wird geflogen: Motorflugzeug, Ultraleichtflugzeug, Segelflugzeug, Ballon oder ein anderes?

  2. Wem gehört die Maschine?

    Sind Sie Halter des Luftfahrzeugs, oder fliegen Sie als Charterer, Fluglehrer, Prüfer oder Flugschüler eine fremde Maschine?

  3. Fliegen Passagiere mit?

    Nehmen Sie Passagiere mit?

  4. Soll die Maschine selbst versichert sein?

    Soll das Luftfahrzeug selbst gegen Verlust und Beschädigung versichert sein?

  5. Deckt die Unfallversicherung das Fliegen?

    Gibt es eine private Unfallversicherung, und schließt sie Unfälle beim Fliegen ein?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Was gehört zur Luftfahrtversicherung?

Die Luftfahrtversicherung der AXA setzt sich aus Bausteinen zusammen. Für den Halter gibt es die Halter-Haftpflicht, die Passagier-Haftpflicht oder beide zusammen als CSL, dazu die Kasko für das Luftfahrzeug selbst und eine Piloten-Unfallversicherung.

Muss ein Halter eine Haftpflicht haben?

Ja. Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet im Rahmen der gesetzlichen Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb entstehen, und die Halter-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Was ist ein CSL?

CSL steht für Combined Single Limit. Der Baustein verbindet die Halter-Haftpflicht und die Passagier-Haftpflicht, die Haftung aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und deren Reisegepäck, und ergänzt sie um eine höhere pauschale Deckungssumme.

Ich chartere. Was bleibt nach einem Kaskoschaden bei mir?

Meist die Selbstbeteiligung. Setzt die Maschine etwa bei einer harten Landung zu hart auf und der Propeller muss getauscht werden, zahlt die Kasko des Halters, die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie in der Regel selbst. Die Piloten-Versicherung übernimmt sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme; abgesichert werden können Selbstbeteiligungen von fünfhundert bis fünftausend Euro. Eine Kaskoversicherung ist sie nicht.

Warum eine eigene Unfallversicherung für Piloten?

Private Unfallversicherungen schließen Unfälle beim aktiven Fliegen häufig aus, für Piloten wie für Passagiere. Die Piloten-Unfallversicherung schließt diese Lücke, mit Leistungen bei Invalidität und im Todesfall. In der Piloten-Versicherung sind auch Kosten für kosmetische Operationen und für die Bergung nach einem Unfall mitversichert, bis zu einem festen Betrag.

Was leistet der Piloten-Rechtsschutz?

Er gilt europaweit bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Luftfahrtbereich, etwa mit juristischem Beistand, wenn Ihnen vorgeworfen wird, ohne Freigabe in eine Kontrollzone eingeflogen zu sein. Dazu kommt eine kostenfreie telefonische Erstberatung zu allgemeinen luftfahrtrechtlichen Fragen.

Wo und für wen gilt die Piloten-Versicherung?

Abschließen können sie Kunden in Deutschland, den Benelux-Staaten und Österreich sowie Vereine mit Schadenfonds. Die Absicherung der Selbstbeteiligung und der Rechtsschutz gelten europaweit, die Unfallversicherung weltweit, jeweils vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeugs.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Luftfahrtversicherung
  • Weg Luftfahrtversicherung