Eigene Maschine
Luftfahrtversicherung
Für Halter, Unternehmen, Flugschulen und Vereine.
- Halter-Haftpflicht, eine Pflichtversicherung
- Passagier-Haftpflicht, oder beide zusammen als CSL
- Kasko für das Luftfahrzeug selbst
- Piloten-Unfallversicherung
FirmenkundenSpezielle Versicherungen
Haftpflicht, Kasko und Unfall für Halter, dazu die Piloten-Versicherung für alle, die fremde Maschinen fliegen.

Eigene oder fremde Maschine
Eigene Maschine
Für Halter, Unternehmen, Flugschulen und Vereine.
Fremde Maschine
Für Charterer, Fluglehrer, Prüfer und Flugschüler auf fremden Maschinen.
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Was sich versichern lässt
Versicherbar
Grenzen der Piloten-Versicherung
Haftpflicht, Kasko und Unfall
Das Combined Single Limit verbindet Halter- und Passagier-Haftpflicht in einem Baustein, mit einer höheren pauschalen Deckungssumme.
Was ich Sie fragen werde
Welches Luftfahrzeug ist es?
Welches Luftfahrzeug soll versichert werden oder wird geflogen: Motorflugzeug, Ultraleichtflugzeug, Segelflugzeug, Ballon oder ein anderes?
Wem gehört die Maschine?
Sind Sie Halter des Luftfahrzeugs, oder fliegen Sie als Charterer, Fluglehrer, Prüfer oder Flugschüler eine fremde Maschine?
Fliegen Passagiere mit?
Nehmen Sie Passagiere mit?
Soll die Maschine selbst versichert sein?
Soll das Luftfahrzeug selbst gegen Verlust und Beschädigung versichert sein?
Deckt die Unfallversicherung das Fliegen?
Gibt es eine private Unfallversicherung, und schließt sie Unfälle beim Fliegen ein?
Was oft gefragt wird
Die Luftfahrtversicherung der AXA setzt sich aus Bausteinen zusammen. Für den Halter gibt es die Halter-Haftpflicht, die Passagier-Haftpflicht oder beide zusammen als CSL, dazu die Kasko für das Luftfahrzeug selbst und eine Piloten-Unfallversicherung.
Ja. Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet im Rahmen der gesetzlichen Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb entstehen, und die Halter-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.
CSL steht für Combined Single Limit. Der Baustein verbindet die Halter-Haftpflicht und die Passagier-Haftpflicht, die Haftung aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und deren Reisegepäck, und ergänzt sie um eine höhere pauschale Deckungssumme.
Meist die Selbstbeteiligung. Setzt die Maschine etwa bei einer harten Landung zu hart auf und der Propeller muss getauscht werden, zahlt die Kasko des Halters, die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie in der Regel selbst. Die Piloten-Versicherung übernimmt sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme; abgesichert werden können Selbstbeteiligungen von fünfhundert bis fünftausend Euro. Eine Kaskoversicherung ist sie nicht.
Private Unfallversicherungen schließen Unfälle beim aktiven Fliegen häufig aus, für Piloten wie für Passagiere. Die Piloten-Unfallversicherung schließt diese Lücke, mit Leistungen bei Invalidität und im Todesfall. In der Piloten-Versicherung sind auch Kosten für kosmetische Operationen und für die Bergung nach einem Unfall mitversichert, bis zu einem festen Betrag.
Er gilt europaweit bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Luftfahrtbereich, etwa mit juristischem Beistand, wenn Ihnen vorgeworfen wird, ohne Freigabe in eine Kontrollzone eingeflogen zu sein. Dazu kommt eine kostenfreie telefonische Erstberatung zu allgemeinen luftfahrtrechtlichen Fragen.
Abschließen können sie Kunden in Deutschland, den Benelux-Staaten und Österreich sowie Vereine mit Schadenfonds. Die Absicherung der Selbstbeteiligung und der Rechtsschutz gelten europaweit, die Unfallversicherung weltweit, jeweils vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeugs.

Das nehme ich ins Gespräch mit: