Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben. Deckt Schäden bei anderen, nie an der eigenen Maschine.
Enthält
- Schäden gegenüber Dritten
- Prüfung und Regulierung des Schadens durch den Versicherer
PrivatkundenFahrzeuge
Für Motorrad und Leichtkraftrad, ganzjährig oder mit Saisonkennzeichen.

Pflicht, Kasko nach Wahl
Gesetzlich vorgeschrieben. Deckt Schäden bei anderen, nie an der eigenen Maschine.
Enthält
Schäden an der eigenen Maschine, auf die Sie keinen Einfluss haben.
Alles aus Haftpflicht, dazu
Zusätzlich der Schaden, den Sie selbst verursacht haben.
Alles aus Teilkasko, dazu
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Was zum Vertrag gehört
Die Zulassungsstelle verlangt eine elektronische Versicherungsbestätigung, und ohne sie geht die Anmeldung nicht. Nach Abschluss des Vertrags steht sie sofort zur Verfügung.
Neben der Regulierung der Kosten kommt die Unterstützung direkt am Schadenort dazu. Im europäischen Ausland gehört die Vermittlung einer medizinischen Betreuung mit dazu.
Mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie Beitrag und Verwaltungsaufwand. In der Winterpause gilt ein eingeschränkter Ruheversicherungsschutz, sofern die Maschine in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz abgestellt ist.
Was ich Sie fragen werde
Ganzjährig oder mit Saisonkennzeichen?
Ganzjährig zugelassen oder mit Saisonkennzeichen, und über welche Monate?
Wann wurde zuletzt gefahren?
Wie lange liegt die letzte Fahrpraxis zurück?
Läuft schon ein Auto bei der AXA?
Läuft bereits ein Auto beim selben Versicherer?
Seit wann gibt es den Führerschein?
Wer fährt die Maschine, und seit wann hat diese Person den Führerschein?
Welche Stufe soll es sein?
Soll es bei der Haftpflicht bleiben, oder kommt eine Kaskostufe dazu?
Was oft gefragt wird
Ob Chopper, Sportbike oder Enduro: versichert wird nach demselben Muster wie beim Auto. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und betreffen den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Auch Leichtkrafträder werden nach denselben Tarifen versichert, Mobil Kompakt und Mobil Komfort, angepasst an das Fahrzeug. Ob es bei der Haftpflicht bleibt oder eine Kaskostufe dazukommt, entscheiden Sie dort genauso.
Sie zahlen Beitrag nur für die Monate der Zulassung und haben weniger Verwaltung. Außerhalb der Saison bleibt ein eingeschränkter Schutz bestehen, die Ruheversicherung. Voraussetzung ist, dass die Maschine in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht.
Sie bleibt bis zu zehn Jahre erhalten. Wer länger nicht gefahren ist, steigt deshalb nicht als Neuling wieder ein.
Das hängt vom Fahrzeug ab. Langsame Trikes und Quads bis fünfundvierzig Stundenkilometer fahren wie ein Roller mit Versicherungskennzeichen, schnellere werden zugelassen und eigens eingestuft. Welcher Vertrag passt, klären wir am Fahrzeugschein.
Die elektronische Versicherungsbestätigung. Die Zulassungsstelle braucht sie als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss steht sie sofort zur Verfügung.

Das nehme ich ins Gespräch mit: