PrivatkundenAltersvorsorge
Riester-Rente
Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag haben und wissen wollen, wie es weitergeht.

Drei Wege für Ihren Vertrag
Wege
Weiterführen
Der Vertrag läuft mit seinen Bedingungen und seiner Förderung weiter wie bisher. Sie müssen nichts tun.
Neue Förderung im alten Vertrag
Eine Erklärung gegenüber dem Anbieter stellt die Förderung um. Sie gilt dann unwiderruflich und für alle Ihre Verträge.
Wechsel ins Altersvorsorgedepot
Das Guthaben zieht in einen Vertrag ohne Beitragsgarantie. Damit endet der Bestandsschutz für alle Ihre Verträge.
Nach dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), Paragraf 52 Absatz 50a des Einkommensteuergesetzes. Stand 16. September 2026, allgemeine Darstellung ohne Bezug auf einen bestimmten Vertrag.
Was im Bestand weiter gilt
Förderung
Was ein bestehender Vertrag an Förderung bringt, nach dem Recht, das für ihn weitergilt.
Grundzulage
175 €
pro Jahr
Kinderzulage
185 oder 300 €
je Kind und Jahr, der höhere ab Jahrgang zweitausendacht
- Bei Ehepaaren über die Mutter, auf Antrag über den Vater; sonst an den, der das Kindergeld bekommt
Sonderausgabenabzug
bis 2.100 €
im Jahr. Mit der Anlage AV prüft das Finanzamt, was günstiger ist.
Mindesteigenbeitrag
4 %
des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen
- Mindestens der Sockelbetrag von sechzig Euro im Jahr
Was in Ihrem Vertrag steckt
Immer dabei
Nach dem Recht, das für Ihren Vertrag weitergilt.
Bestandsschutz
Solange Sie keinen neuen geförderten Vertrag schließen.
Zulagen
Grund- und Kinderzulage nach den bisherigen Regeln.
Steuerabzug
Statt der Zulagen, wenn das günstiger ausfällt.
Lebenslange Rente
Ab dem Rentenalter.
Teilauszahlung
Ein Teil auf einmal, zu Beginn der Auszahlung.
Ruhen lassen
Die Beiträge setzen aus, das Guthaben bleibt.
Anbieterwechsel
Das Guthaben lässt sich übertragen.
Begrenzte Kosten
Die Gebühr für den Wechsel ist gesetzlich begrenzt.
Was Sie jetzt tun können
Bausteine
Wann und wie ausgezahlt wird
- Frühestens ab zweiundsechzig, bei älteren Verträgen ab sechzig
- Teilauszahlung zu Beginn möglich
- Der Rest als lebenslange Rente
- Sehr kleine Renten dürfen abgefunden werden
Was Sie am laufenden Vertrag ändern können
- Ruhenlassen ist ein gesetzlicher Anspruch
- Beitrag senken, anheben oder zuzahlen je nach Vertrag
- Unter dem Mindesteigenbeitrag wird die Zulage gekürzt
Wenn Sie den Anbieter wechseln
- Gebühr des alten Anbieters gesetzlich begrenzt
- Im neuen Vertrag keine Abschlusskosten auf übertragenes gefördertes Kapital
- Die erhaltene Förderung bleibt erhalten
Was an die Stelle tritt
Riester oder Depot
Neue Riester-Verträge wird es nicht mehr geben. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot.
- Bestehende Verträge
Riester
Mit Garantie auf die eingezahlten Beiträge samt Zulagen. Läuft mit Bestandsschutz weiter.
- Neue Verträge
Altersvorsorgedepot
Ohne Beitragsgarantie, dafür mit mehr Renditechancen, etwa in breit gestreuten Indexfonds. Weiterhin gefördert, auch für bestimmte Selbstständige.
Zum AltersvorsorgedepotWas ich Sie fragen werde
Vorher klären
Liegt die letzte Standmitteilung vor?
Was steht in Ihrer letzten Standmitteilung: Guthaben, garantierte Rente, Kosten?
Wie lange läuft der Vertrag noch?
Wie lange läuft Ihr Vertrag noch bis zum Rentenbeginn?
Wie wichtig ist die Garantie?
Wie wichtig ist Ihnen eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge?
Gibt es Kinderzulagen?
Erhalten Sie Zulagen für Kinder, und wie lange noch?
Sind die Kosten eines Wechsels bekannt?
Welche Kosten fielen bei einem Wechsel an, beim alten und beim neuen Anbieter?
Was oft gefragt wird
Fragen
Was ändert die Reform an Ihrem Vertrag?
Die Riester-Rente wird durch eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge abgelöst. Neue Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell wird es nicht mehr geben, und auch die AXA bietet keinen neuen Riester-Vertrag mehr an. Diese Seite richtet sich deshalb an alle, die bereits einen Vertrag haben.
Für Sie ändert sich zunächst nichts. Ihr Vertrag läuft weiter, Sie können weiter einzahlen, und die Zulagen fließen nach den bisherigen Regeln. Niemand kündigt den Vertrag oder wandelt ihn ungefragt um.
Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Nein. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter. Eine Kündigung wäre sogar meist die schlechteste Wahl, weil dann die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Wer etwas ändern will, wechselt, statt zu kündigen.
Was ist mit Riester nicht mehr möglich?
Drei Dinge gibt es nicht:
- Neuer Vertrag bei der AXA. Die AXA bietet keinen neuen Riester-Vertrag mehr an. Nicht versichert.
- Neuabschluss. Neue Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell wird es nicht mehr geben. Nicht versichert.
- Automatischer Umzug. Niemand kündigt Ihren Vertrag oder wandelt ihn ungefragt um. Nicht versichert.
Wie arbeitet ein Riester-Vertrag?
So arbeitet ein solcher Vertrag: Sie zahlen selbst ein, der Staat legt Zulagen dazu, und wer mehr verdient, kann die Beiträge stattdessen von der Steuer absetzen. Dafür ist das Geld gebunden, bis Sie das Rentenalter erreichen, und der Anbieter muss zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge samt Zulagen bereithalten. Genau diese Garantie ist es, die bei Riester Pflicht war und die es im neuen Recht nicht mehr geben muss.
Wie wird im Alter ausgezahlt?
In aller Regel als lebenslange Rente; bei Bank- und Fondssparplänen auch als Auszahlungsplan, an den sich spätestens mit fünfundachtzig eine lebenslange Rente anschließt. Zu Beginn der Auszahlung lassen sich bis zu dreißig Prozent des geförderten Kapitals auf einmal entnehmen. Beim Tod hängt es davon ab, was vereinbart war: geht das Vermögen auf einen Vertrag des Ehegatten über oder wird eine vereinbarte Hinterbliebenenrente gezahlt, bleibt die Förderung erhalten, sonst ist sie zurückzuzahlen.
Kann ich zuzahlen oder eine Pause machen?
Ruhen lassen dürfen Sie den Vertrag immer, das ist ein gesetzlicher Anspruch. Ob Sie zuzahlen, den Beitrag senken oder ihn später wieder anheben können, steht dagegen in Ihren Vertragsbedingungen und nicht im Gesetz; die meisten Anbieter lassen es zu. Beachten Sie dabei den Mindesteigenbeitrag: wer darunter bleibt, bekommt die Zulage für dieses Jahr nur anteilig.
Verliere ich beim Wechsel meine Zulagen?
Nein, die bisher erhaltene Förderung bleibt beim Wechsel ins neue System erhalten. Es können aber Kosten anfallen, beim alten Anbieter für die Übertragung und im neuen Vertrag, und die sollten vorher auf dem Tisch liegen.
Lohnt sich ein Wechsel?
Ein Wechsel ist möglich, ohne die bisher erhaltene Förderung zurückzuzahlen, und die Kosten dafür sind gesetzlich begrenzt. Er ist aber keine Selbstverständlichkeit. Eine bestehende Garantie geht verloren, ältere Verträge haben manchmal Rechnungsgrundlagen, die heute niemand mehr anbietet, und mit einem neuen geförderten Vertrag endet der Bestandsschutz für alle Ihre Verträge. Ob sich der Schritt lohnt, lässt sich nur am eigenen Vertrag ausrechnen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Angeboten wird er von Banken, Versicherern und anderen zugelassenen Finanzdienstleistern. Daneben lässt das Gesetz weiterhin geförderte Verträge mit Garantie zu.

Reden wir
Das nehme ich ins Gespräch mit:
- Riester-Rente