FirmenkundenHaftpflichtversicherung
Veranstalterhaftpflicht
Für Veranstalter kurzfristiger Veranstaltungen, vom Straßenfest bis zur Konferenz.

Was versichert ist
Deckung
Enthalten
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, etwa der Räum- und Streupflicht
- Verlust fremder Schlüssel, Codekarten oder Transponder
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden
- Versehentliche Verbreitung von Computerviren oder Trojanern
- Umwelthaftpflicht als Basisversicherung, etwa für Brennstoffe von Heizpilzen
- Umweltschäden an der Biodiversität, an Gewässern und am Boden, als Grunddeckung
Wo der Schutz Grenzen hat
- Brennstoffe über die Mengengrenzen für Kleingebinde hinaus
- Grundwasser und das Betriebsgrundstück in der Umweltschadensversicherung
- Eigene Kosten, wenn die Veranstaltung ausfällt oder abgebrochen wird
Was sich dazunehmen lässt
Bausteine
Speisen und GetränkeWenn bei der Veranstaltung bewirtet wird
- Das Angebot von Speisen und Getränken
GabelstaplerWenn Maschinen öffentliche Flächen befahren
- Gabelstapler und Arbeitsmaschinen auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen
TribünenWenn Zuschauer auf Tribünen sitzen
- Tribünen, die von Zuschauern genutzt werden
TeilnehmendeWenn Mitwirkende mitversichert sein sollen
- Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmenden
- Etwa der Menschen, die bei einem Karnevalsumzug mitlaufen
Was ich Sie fragen werde
Vorher klären
Was für eine Veranstaltung ist es?
Um welche Art von Veranstaltung geht es, und wie lange dauert sie?
Gibt es Speisen und Getränke?
Werden Speisen und Getränke angeboten?
Werden Räume gemietet?
Werden Räume gemietet oder fremde Schlüssel, Codekarten oder Transponder übernommen?
Gibt es Tribünen oder Gabelstapler?
Nutzen Zuschauer Tribünen, oder fahren Gabelstapler und Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Flächen?
Sollen Teilnehmende mitversichert sein?
Sollen die Teilnehmenden mitversichert sein, etwa bei einem Umzug?
Gibt es Heizpilze oder Brennstoffe?
Werden Heizpilze betrieben oder andere Brennstoffe vorgehalten?
Was oft gefragt wird
Fragen
Wann zahlt die Veranstalterhaftpflicht?
Wer eine Veranstaltung ausrichtet, haftet, wenn dabei anderen ein Schaden entsteht, für den der Veranstalter verantwortlich ist. Für diese Drittschäden bietet die AXA die Profi-Schutz Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen an.
Typische Fälle: Bei einem Karnevalsumzug bricht ein Pferd aus und verletzt einen Zuschauer. Eine Bühne ist nicht ordnungsgemäß aufgebaut, und ein Besucher beschädigt seine Jacke an einer herausragenden Schraube. Nach einem Konzert in gemieteten Räumen sind die Schlüssel des Vermieters verschwunden, und die Schlösser müssen getauscht werden.
Zahlt die Veranstalterhaftpflicht, wenn die Veranstaltung ausfällt?
Nein. Sie trägt Schäden, die anderen bei der Veranstaltung entstehen. Die eigenen Kosten einer Absage oder eines Abbruchs sind Sache einer eigenen Veranstaltungsausfallversicherung.
Sind gemietete Räume mitversichert?
Ja. Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden sind eingeschlossen, ebenso der Verlust fremder Schlüssel, Codekarten oder Transponder, etwa der Schlüssel einer gemieteten Halle.
Was gilt für Umweltschäden?
Die Umwelthaftpflicht ist als Basisversicherung eingeschlossen, etwa für Brennstoffe von Heizpilzen in kleinen Gebinden bis zu einer Höchstmenge. Die Umweltschadensversicherung deckt als Grunddeckung Schäden an der Biodiversität, an Gewässern und am Boden außerhalb des Betriebsgrundstücks, das Grundwasser ausgenommen.
Was ist, wenn eine E-Mail an die Gäste einen Virus verbreitet?
Mitversichert sind Schadenersatzansprüche aus der versehentlichen Verbreitung von Computerviren, Würmern oder Trojanern, etwa wenn sie mit einer E-Mail zur bevorstehenden Veranstaltung an die Besucher gehen.

Reden wir
Das nehme ich ins Gespräch mit:
- Veranstalterhaftpflicht