Mobil Kompakt
- Neuwagen, Neupreisentschädigung12 Monate
- Tierbiss, Folgeschädenbis 5.000 Euro
- Kurzschluss, Folgeschädenbis 5.000 Euro
PrivatkundenFahrzeuge
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Dieselben zwei Tarife wie beim Auto, auf einen Blick.

Die zwei Tarife im Vergleich
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten dieselben zwei Tarife wie beim Auto. Wo eine Frist oder eine Grenze der eigentliche Unterschied ist, steht sie da, wo sonst der Haken stünde.
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Pflicht, Kasko nach Wahl
Gesetzlich vorgeschrieben. Deckt Schäden bei anderen, nie am eigenen Fahrzeug.
Enthält
Schäden am eigenen Fahrzeug, auf die Sie keinen Einfluss haben.
Alles aus Haftpflicht, dazu
Zusätzlich der Schaden, den Sie selbst verursacht haben.
Alles aus Teilkasko, dazu
Was ich Sie fragen werde
Fährt es elektrisch oder als Hybrid?
Ist es ein reines Elektrofahrzeug oder ein Hybrid?
Wie lange soll der Neupreis gelten?
Wie hoch war der Neupreis, und wie lange soll die Neupreisentschädigung laufen?
Wird zu Hause geladen?
Wird zu Hause geladen, und gibt es eine Wallbox?
Wer fährt das Auto?
Wer fährt das Fahrzeug, und wie viele Kilometer sind im Jahr geplant?
Spielt die Entsorgung des Akkus eine Rolle?
Bis zu welchem Betrag trägt das Angebot die Entsorgung des Antriebsakkus?
Was oft gefragt wird
Die Unterlage weist für Elektro- und Hybridfahrzeuge eigene Leistungen aus, etwa für Kurzschluss, Überspannung und die Entsorgung des Antriebsakkus. Am Aufbau ändert das nichts: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko stehen auch hier übereinander.
Die Kaskostufen sind freiwillig, und beim Elektroauto wiegen sie schwerer als beim Verbrenner: der Akku und die Leichtbauweise machen die Anschaffung teurer, und damit auch den Schaden.
Dazu kommen Schadenbilder, die es am Verbrenner nicht gibt. Ein Kurzschluss in der Verkabelung kann den Akku beschädigen. Eine Überspannung kann über das Ladekabel ins Fahrzeug gelangen, wenn ein Blitz ins Stromnetz einschlägt. Und das Ladekabel selbst kann während des Ladens entwendet werden.
In der Kasko ja. Beschädigt ihn ein Kurzschluss in der Verkabelung, ist das gedeckt, ebenso eine Überspannung nach einem Blitzschlag und ein Brand. Nicht gedeckt sind chemische Reaktionen des Akkus, etwa Schäden durch austretende Säure.
Der Diebstahl des Ladekabels während des Ladevorgangs ist in der Kasko geregelt. Die Wallbox gehört nicht zum Auto, sondern zum Haus: In der Wohngebäudeversicherung BOXflex ist eine Wallbox am Gebäude oder Grundstück mitversichert. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im Gespräch.
Das ist der deutlichste Unterschied zwischen den beiden Tarifen und steht oben bei den Tarifen. Beim größeren lässt sie sich über einen Premium-Schutz zusätzlich verlängern.

Das nehme ich ins Gespräch mit: