Gesetzliche Unfallversicherung
- Bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin
- In der Freizeit und privat: nein
- Rund um die Uhr und weltweit: nein
- Form der Leistung bei Invaliditätin der Regel eine Rente
FirmenkundenVorsorge und Gesundheit
Unfallschutz für Sie und Ihr Team, im Beruf wie in der Freizeit.

Gesetzlich und Gruppenunfall
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht ohnehin. Die Gruppenunfallversicherung leistet zusätzlich zu ihr.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Ohne eigenen Beitrag
Immer mitversichert. Bei drei Leistungen hängt die Höchstsumme von der Tariflinie ab.
Kosmetische Operationen
Bis zu fünfzigtausend Euro, je nach Tariflinie.
Reha-Management
Bis zu fünfzigtausend Euro, je nach Tariflinie.
BetterDoc
Ärztliche Zweitmeinungen und der Weg zu Fachärzten.
Bergung und Rettung
Bis zu fünfzigtausend Euro, je nach Tariflinie.
Komageld
Fünfzig Euro je Tag.
Entführungsgeld
Zehntausend Euro, dazu psychologische Betreuung.
Gäste und Besucher
Bis zu fünfundzwanzigtausend Euro.
Umbau am Arbeitsplatz
Bis zu zwanzigtausend Euro.
Heilkosten im Ausland
Bis zu zweitausend Euro.
Umbau von Pkw und Wohnung
Wenn eine Behinderung bleibt, bis zu zwanzigtausend Euro.
Welcher Vertrag wofür
Den einen Vertrag schließt das Unternehmen für sein Team, den anderen jeder für sich.
Gruppenunfallversicherung
Ein Vertrag für Inhaber und Mitarbeitende, rund um die Uhr, im Beruf wie privat.
Private Unfallversicherung
Ein eigener Vertrag für Sie, auf Wunsch mit Ihren Kindern.
Zur privaten UnfallversicherungWas ich Sie fragen werde
Wer soll versichert sein?
Wer soll versichert sein: alle Mitarbeitenden, einzelne Gruppen, auch Sie selbst?
Welche Tätigkeiten gibt es?
Welche Tätigkeiten kommen im Betrieb vor, etwa kaufmännische und handwerkliche?
Mit Namen im Vertrag?
Sollen die Mitarbeitenden mit Namen im Vertrag stehen oder ohne Namensnennung versichert sein?
Gibt es Schlüsselpersonen?
Gibt es einzelne Mitarbeitende, die besonders abgesichert werden sollen?
Welche Leistungen sollen hinein?
Welche Leistungen sollen im Vertrag stehen: Invalidität, Todesfall, Krankenhaustagegeld?
Was oft gefragt wird
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin, in der Freizeit nicht. Die Gruppenunfallversicherung gilt rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres und weltweit, im Beruf wie privat und auch im Homeoffice. Mit ihr sichern Sie sich selbst und Ihre Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Vertrag ab.
Zu den Leistungen nach einem Unfall gehören eine Geldleistung bei Invalidität, Krankenhaustagegeld, geeignete Therapien wie Reha-Maßnahmen, kosmetische Operationen sowie Bergungs- und Transportkosten. Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Zahlung. Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der bleibenden Beeinträchtigung und der vereinbarten Summe, gezahlt wird laut AXA schon ab einem Prozent Invalidität.
Versichert sind Unfälle. In der Regel nicht dazu gehören:
Versichern lassen sich die Mitarbeitenden mit oder ohne Namensnennung, in kleinen wie in großen Unternehmen. Neue Mitarbeitende sind mit ihrem Eintritt in das Unternehmen versichert.
Ja. Die Leistungen lassen sich für einzelne Mitarbeitende oder für Gruppen gestalten, etwa für kaufmännisch Beschäftigte anders als für handwerklich tätige. Einzelne Mitarbeitende, die für den Betrieb besonders wichtig sind, lassen sich zusätzlich absichern.
Eine Vereinbarung, nach der die Leistung bei schweren Unfallfolgen stärker steigt als der Invaliditätsgrad. Bei voller Invalidität wird dann ein Vielfaches der vereinbarten Grundsumme gezahlt.
Über BetterDoc erhalten Verletzte ärztliche Zweitmeinungen und den Weg zu Fachärzten. Das Reha-Management organisiert nach einem schweren Unfall etwa Hilfsmittel und begleitet nötige Umbauten. Beides soll Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz beschleunigen.
Sie gilt für Gäste und Besucher Ihres Unternehmens. Stürzt etwa ein Lieferant bei einem Termin im Betrieb und bleibt ein dauerhafter Schaden, zahlt sie eine Leistung bei Invalidität, bis zu fünfundzwanzigtausend Euro.
Nein. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung.
Nach Angaben der AXA sind die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar. Wie sich das in Ihrem Unternehmen auswirkt, klärt Ihre Steuerberatung.

Das nehme ich ins Gespräch mit: