Gerlach
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PrivatkundenHaftpflicht und Recht

Bauherrenhaftpflicht

Für Bauherren, vom Neubau bis zum Umbau. Auch mit Eigenleistung und Helfern.

Ein Mann und eine Frau mit Bauhelmen und Warnwesten stehen mit einem Bauplan vor einem Rohbau im Holzständerbau, der Mann zeigt lachend nach oben; ringsum Hecken und junge BäumeMit künstlicher Intelligenz erzeugt

Was abgedeckt ist

Deckung

Enthalten

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Neubau, Umbau und Reparaturen
  • Abbruch- und Grabearbeiten
  • Eigenleistungen und Helfer
  • Gewässerschäden
  • Rettungskosten und außergerichtliche Gutachterkosten
  • Erschütterungen durch Rammarbeiten
  • Senkungen und Erdrutsche
  • Sachschäden durch Abwässer
  • Allmählichkeitsschäden
  • Fahrzeuge auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
  • Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h

Wo der Schutz Grenzen hat

  • Schäden außerhalb des Bauvorhabens und der Baustelle
  • Was über die vereinbarte Deckungssumme hinausgeht

Wann es ihn braucht

Umbau oder Neubau

Kleinere Umbauten am selbst bewohnten Haus trägt schon die Privathaftpflicht.

  • Neubau
  • Größere Erdarbeiten

Bauherrenhaftpflicht

Neubau, Umbau, Abbruch- und Grabearbeiten, auch mit Eigenleistung und Helfern.

  • Umbau am selbst bewohnten Haus

Privathaftpflicht

Umbauten, Anbauten und Renovierungen ohne größere Erdarbeiten laufen dort mit.

Zur Privathaftpflicht

Was ich Sie fragen werde

Vorher klären

0 von 5 beantwortet
  1. Was steht an?

    Welches Vorhaben steht an: Neubau, Umbau, Reparatur oder Abbruch?

  2. Steht der Baubeginn fest?

    Wann ist Baubeginn? Der Vertrag gehört davor.

  3. Gibt es Eigenleistung?

    Wird in Eigenleistung gearbeitet, und wer hilft mit?

  4. Wem gehört das Grundstück?

    Gehört das Grundstück Ihnen, und wer darf es betreten?

  5. Wie lange wird gebaut?

    Wie lange wird gebaut, und was gilt, wenn es länger dauert?

Antworten per WhatsApp schickenEs gibt kein Richtig oder Falsch.

Was oft gefragt wird

Fragen

Wofür haftet ein Bauherr?

Wer bauen lässt, ist für die Baustelle verantwortlich. Wer das Grundstück betritt, ein Helfer, ein Nachbar, ein Passant, muss dort vor Gefahren geschützt sein.

Geht etwas schief, haften Sie persönlich. Die Unterlage nennt als Beispiel Handwerker, die beim Ausheben des Fundaments die Wand des Nachbarhauses beschädigen. Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor solchen Ansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen des Bauvorhabens oder auf der Baustelle entstehen.

Wer ist Bauherr?

Wer das Bauvorhaben in Auftrag gibt und damit für die Sicherheit auf der Baustelle einsteht, unabhängig davon, ob Sie selbst mitarbeiten oder alles vergeben. Das Bauen in eigener Regie schließt die Unterlage ausdrücklich ein.

Reicht für einen Umbau nicht die Privathaftpflicht?

Oft ja. Die BOXflex Privathaftpflicht trägt Umbauten, Anbauten und Renovierungen am selbst bewohnten Haus oder an der selbst bewohnten Wohnung mit, solange keine größeren Erdarbeiten nötig sind. Für Vorhaben mit größeren Erdarbeiten empfiehlt die Unterlage diesen eigenen Vertrag. Wer vermietet, hat über die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht kleinere Bauvorhaben bis zu einer Grenze eingeschlossen.

Sind Helfer aus dem Bekanntenkreis mitversichert?

Eigenleistungen und Helfer sind nach Angaben der Unterlage eingeschlossen. Was ein Helfer dabei selbst erleidet, ist eine andere Frage als der Schaden, den er einem Dritten zufügt, und gehört vor Baubeginn geklärt.

Ab wann und wie lange gilt der Schutz?

Die Unterlage beschreibt den Schutz für Schäden, die im Rahmen des Bauvorhabens oder auf der Baustelle entstehen. Eine Laufzeit nennt sie nicht. Abschließen sollten Sie vor Baubeginn; wie lange der Vertrag läuft, klären wir im Termin.

Zählt sie zum BOXflex-Bündel?

Nein. Die Unterlage der AXA führt die Bauherrenhaftpflicht als nicht bündelfähig; sie wird für sich abgeschlossen.

Leon Gerlach

Reden wir

Das nehme ich ins Gespräch mit:

  • Bauherrenhaftpflicht