PrivatkundenHaftpflicht und Recht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Für Vermieter und Besitzer von Gebäuden. Das selbst bewohnte Haus trägt schon die Privathaftpflicht.

Was abgedeckt ist
Deckung
Enthalten
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mangelhafte Instandhaltung
- Glätte, Schmutz und schlechte Beleuchtung
- Sich lösende Gebäudeteile
- Allmählichkeits- und Abwasserschäden
- Gemeinschaftliches Eigentum
- Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück
- Heizöltanks bis zu einer bestimmten Größe
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Schäden durch Beauftragte für Verwaltung, Reinigung und Betreuung
- Rückstau des Straßenkanals
- Photovoltaik und Solaranlage, auch mit Einspeisung
- Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
- Nachhaftung als früherer Besitzer
- Forderungsausfall bei Mietsachschäden bis 10.000 Euro
Wo der Schutz Grenzen hat
- Schäden am eigenen Gebäude, außer durch austretendes Heizöl
- Bauvorhaben über der Grenze im Vertrag
- Heizöltanks über der Grenze im Vertrag
Was oft zusammengehört
Ihr BOXflex-Paket
bis zu20%
Ab dem zweiten BOXflex-Vertrag gibt es einen Bündelbonus: bis zu 4 % je weiterem Vertrag, insgesamt bis zu 20 %.
1 Vertragnoch kein Bündelbonus
- 2 Verträge: bis zu 4 %
- 3 Verträge: bis zu 8 %
- 4 Verträge: bis zu 12 %
- 5 Verträge: bis zu 16 %
- ab 6 Verträge: bis zu 20 %
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Welcher Vertrag wofür
Vermietet oder selbst bewohnt
Wer selbst im eigenen Haus wohnt, hat die Haftung meist schon über die Privathaftpflicht.
- Vermieter
- Besitzer
Haus- und Grundbesitz
Vermietete Häuser und Wohnungen, mit Garagen, Nebengebäuden und Gemeinschaftseigentum.
- Selbst bewohnt
Privathaftpflicht
Die eigene Wohnung, das Ein- oder Zweifamilienhaus, auch mit vermieteter Einliegerwohnung.
Zur PrivathaftpflichtWas ich Sie fragen werde
Vorher klären
Selbst bewohnt oder vermietet?
Bewohnen Sie die Immobilie selbst, oder ist sie vermietet?
Gehört ein unbebautes Grundstück dazu?
Gehört ein unbebautes Grundstück dazu?
Teil einer Eigentümergemeinschaft?
Sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Dann stellt sich die Frage, wer für das gemeinschaftliche Eigentum abschließt.
Steht ein Um- oder Anbau an?
Steht ein Um- oder Anbau an, und wie groß ist er? Kleinere Bauvorhaben trägt dieser Vertrag laut Unterlage schon mit; für größere gibt es die Bauherrenhaftpflicht.
Wird mit Öl geheizt?
Wird mit Öl geheizt, und wie groß ist der Tank? Heizöltanks bis zu einer bestimmten Größe schließt dieser Vertrag schon ein, für größere gibt es die Gewässerschadenhaftpflicht.
Was oft gefragt wird
Fragen
Wann zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Ein Grundstück ist eine Gefahrenquelle, sobald andere es betreten dürfen. Die vereiste Treppe, die lose Gehwegplatte, der Ziegel, der sich vom Dach löst: kommt dort jemand zu Schaden, haften Sie als Eigentümer.
Gedeckt ist diese Haftung gegenüber anderen, nicht das Haus selbst. An dieser Linie entstehen die meisten Missverständnisse: der abgedeckte Dachstuhl ist Sache der Wohngebäudeversicherung, der Passant, den ein Ziegel trifft, ist ein Fall für diesen Vertrag. Eine Ausnahme gibt es: tritt Heizöl oder ein anderer gewässerschädlicher Stoff aus, sind auch Schäden an Ihrem eigenen Grundstück und Gebäude eingeschlossen.
Reicht die Privathaftpflicht nicht aus?
Für die selbst bewohnte Eigentumswohnung und das selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus reicht die BOXflex Privathaftpflicht, auch wenn Sie dort einzelne Räume, eine Einliegerwohnung oder die zweite Wohnung vermieten. Selbst genutzte unbebaute Grundstücke bis zweitausend Quadratmeter schließt sie ebenfalls ein. Vermietete Häuser und Wohnungen darüber hinaus brauchen diesen eigenen Vertrag.
Deckt sie Schäden am eigenen Haus?
In aller Regel nein. Es geht um Ihre Haftung gegenüber anderen. Für das Gebäude selbst gibt es die Wohngebäudeversicherung, für das Inventar die Hausratversicherung. Eine Ausnahme: tritt Heizöl aus, sind auch Schäden an Ihrem eigenen Grundstück und Gebäude eingeschlossen.
Was gehört außer dem Haus dazu?
Eingeschlossen sind auch Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück und das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen. Bei einer Eigentümergemeinschaft gilt der Schutz auch für Ansprüche gegen den Verwalter und der Eigentümer untereinander.
Wer schließt bei einer Eigentumswohnung ab?
Bei einer Eigentümergemeinschaft gilt der Schutz auch für das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen, etwa Aufzüge, Waschküchen oder Garagenhöfe, und für Ansprüche gegen den Verwalter und der Eigentümer untereinander. Wer den Vertrag hält, klären wir im Gespräch.
Was ist ein Allmählichkeitsschaden?
Ein Schaden, der durch länger andauerndes Einwirken entsteht. Entscheidend ist nach der Unterlage diese andauernde Einwirkung; der Schaden selbst kann auch plötzlich eintreten. Sie führt ihn zusammen mit Abwasserschäden ausdrücklich auf.

Reden wir
Das nehme ich ins Gespräch mit:
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht