Praxis-Ausfallversicherung
Für die laufenden Kosten der Praxis.
- Fixe Betriebskosten, solange Sie arbeitsunfähig sind
- Auch für eine Vertretung, die Ihre Aufgaben übernimmt
FirmenkundenSach und Ertragsausfall
Für die fixen Kosten Ihrer Praxis, wenn Sie selbst längere Zeit ausfallen.

Zwei Varianten
Für die laufenden Kosten der Praxis.
Wenn nur die Vertretung abgesichert sein soll.
Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.
Verbindlich ist allein der Versicherungsschein.
Was sich absichern lässt
Enthalten
Welcher Vertrag wofür
Die eine trägt die Kosten der Praxis, das andere das Einkommen, von dem Sie leben.
Praxisausfallversicherung
Personal, Miete, Finanzierung und Büro werden weiter bezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind.
Krankentagegeld
Den Gewinn und die variablen Kosten ordnet die AXA dem Krankentagegeld zu.
Zum KrankentagegeldWas ich Sie fragen werde
Sind die Fixkosten des letzten Jahres bekannt?
Wie hoch waren die fixen Kosten Ihrer Praxis im letzten Jahr?
Fixkosten oder nur eine Vertretung?
Sollen die fixen Kosten abgesichert werden oder nur die Kosten einer Vertretung?
Wie lange tragen die Rücklagen?
Wie lange könnten Sie einen Ausfall aus Rücklagen überbrücken? Danach richtet sich die Karenzzeit.
Wie lange soll höchstens gezahlt werden?
Wie lange soll im Ernstfall höchstens gezahlt werden?
Welche Auslöser sollen gelten?
Gegen welche Auslöser soll der Schutz gelten: Krankheit, Unfall, Quarantäne?
Was oft gefragt wird
In einer Praxis, einer Kanzlei oder einem Büro hängt der Erfolg an der Leistung, der Kompetenz und der Erfahrung der Person, die sie führt. Fällt sie länger aus, laufen die Kosten trotzdem weiter. Die Praxisausfallversicherung sorgt dafür, dass die fixen Betriebskosten auch dann bezahlt werden, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne längere Zeit nicht arbeiten können.
Setzen Sie für die Zeit Ihres Ausfalls eine Vertretung ein, die Ihre Aufgaben übernimmt, lässt sich die Praxisausfallversicherung auch dafür verwenden. Wer nur die Kosten einer Vertreterin oder eines Vertreters absichern möchte, schließt stattdessen die Vertreterkosten-Versicherung ab.
Den Umfang bestimmen Sie selbst: Risiken, die Sie nicht absichern möchten, schließen Sie von Anfang an aus. Die Versicherungssumme orientiert sich in der Regel an den fixen Kosten des letzten Jahres. Sie kann auch darunter liegen, wenn Sie einen Teil der Kosten im Ernstfall selbst tragen können.
Dazu kommen zwei Fristen. Die Karenzzeit ist die Spanne zwischen Ihrem Ausfall und dem Beginn der Leistung; Sie wählen eine kürzere oder eine längere, und eine längere senkt den Beitrag. Die Leistungsdauer legt fest, wie lange höchstens gezahlt wird: sechs, neun, zwölf, achtzehn oder vierundzwanzig Monate.
Die AXA rechnet mit einem Tagessatz. In ihrem Beispiel ist ein Allgemeinmediziner nach einem Bandscheibenvorfall vierzig Werktage vollständig arbeitsunfähig. Die Versicherungssumme von hundertzwanzigtausend Euro, geteilt durch zweihundertfünfzig Tage, ergibt einen Tagessatz von vierhundertachtzig Euro. Nach zehn Tagen Karenzzeit bleiben dreißig Werktage, die Entschädigung beträgt also vierzehntausendvierhundert Euro.
Die Praxisausfallversicherung trägt die fixen Betriebskosten. Den Gewinn, von dem Sie leben, und die variablen Kosten ordnet die AXA dem Krankentagegeld zu. Wer beides absichern möchte, braucht darum beide Verträge.
Vor allem für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Psychologen und Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Rechtsanwälte und Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Architekten und Ingenieure sowie vergleichbare Selbstständige.

Das nehme ich ins Gespräch mit: